Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
047/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der beigefügte Entwurf der Hundesteuersatzung wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Gemeinde Nordkirchen ist eine der wenigen Gemeinden, die bislang noch keine erhöhte Hundesteuer für sog. gefährliche Hunde festgesetzt haben. Um keine finanziellen Anreize zu setzen, in Nordkirchen überdurchschnittlich viele dieser Hund zu halten, soll dieses jetzt nachgeholt werden.

 

Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Änderungen, die sich zwischenzeitlich in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ergeben haben, aufgenommen. Neben redaktionellen Änderungen gibt es hauptsächlich detailliertere Regelungen zu Steuerbefreiungen und -ermäßigungen. So wurde formell jetzt auch die im Gemeinderat schon beschlossene Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem im Kreis Coesfeld ansässigen Tierheim aufgenommen werden, in der Satzung verankert.

 

Der „normale“ Steuersatz war seit 2006 unverändert.

Hier wird eine leichte Erhöhung von 66,- € auf 70,- € jährlich bei einem Hund vorgeschlagen. Der Landesdurchschnitt in NRW liegt hier bei 77,- €.

 

Sämtliche Änderungen sind in dem anliegenden Sitzungsentwurf kenntlich gemacht.

 

Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.

 

Zum Vergleich hier einige Steuersätze umliegender Städte und Gemeinden:

 

(ein Hund/zwei Hunde/drei oder mehr Hunde)

 

Dülmen                      84,00 €/96,00 €/108,00 €,

Lüdinghausen         72,00 €/100,00 €/120,00 €,

Olfen                          72,00 €/84,00 €/96,00 €,

Selm                           120,00 €/144,00 €/168,00 €,

Senden                      70,00 €/84,00 €/98,00 €,

Werne                                    85,00 €/100,00 €/112,00 €

 

 

(ein Hund/zwei oder mehr Hunde)

 

Lüdinghausen         492,00 €/612,00 €

Olfen                          300,00 €/360,00 €/420,00 €

Selm                           600,00 €/624,00 €/648,00 €

Senden                      210,00 €/252,00 €

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

x

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Durch die Erhöhung der Steuersätze kann es zu einer Ertragsverbesserung kommen. Allerdings könnte diese durch Mindererträge durch Steuerbefreiung und

-ermäßigung aufgehoben werden. Deshalb ist die finanzielle Auswirkung nicht zu beziffern.