Beschlussvorschlag:
Der beigefügte
Entwurf der Hundesteuersatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nordkirchen ist eine der wenigen Gemeinden, die bislang noch keine erhöhte Hundesteuer für sog. gefährliche Hunde festgesetzt haben. Um keine finanziellen Anreize zu setzen, in Nordkirchen überdurchschnittlich viele dieser Hund zu halten, soll dieses jetzt nachgeholt werden.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Änderungen, die sich zwischenzeitlich in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ergeben haben, aufgenommen. Neben redaktionellen Änderungen gibt es hauptsächlich detailliertere Regelungen zu Steuerbefreiungen und -ermäßigungen. So wurde formell jetzt auch die im Gemeinderat schon beschlossene Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem im Kreis Coesfeld ansässigen Tierheim aufgenommen werden, in der Satzung verankert.
Der „normale“ Steuersatz war seit 2006 unverändert.
Hier wird eine leichte Erhöhung von 66,- € auf 70,- € jährlich bei einem Hund vorgeschlagen. Der Landesdurchschnitt in NRW liegt hier bei 77,- €.
Sämtliche Änderungen sind in dem anliegenden Sitzungsentwurf kenntlich gemacht.
Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zum Vergleich hier einige Steuersätze umliegender Städte und Gemeinden:
(ein Hund/zwei Hunde/drei oder mehr Hunde)
Dülmen 84,00 €/96,00 €/108,00 €,
Lüdinghausen 72,00 €/100,00 €/120,00 €,
Olfen 72,00 €/84,00 €/96,00 €,
Selm 120,00 €/144,00 €/168,00 €,
Senden 70,00 €/84,00 €/98,00 €,
Werne 85,00 €/100,00 €/112,00 €
(ein Hund/zwei oder mehr Hunde)
Lüdinghausen 492,00 €/612,00 €
Olfen 300,00 €/360,00 €/420,00 €
Selm 600,00 €/624,00 €/648,00 €
Senden 210,00 €/252,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Durch die Erhöhung der Steuersätze kann es zu
einer Ertragsverbesserung kommen. Allerdings könnte diese durch Mindererträge
durch Steuerbefreiung und
-ermäßigung aufgehoben werden. Deshalb ist
die finanzielle Auswirkung nicht zu beziffern.