Betreff
Planungswettbewerb für das neue Feuerwehrgerätehaus in Südkirchen
Vorlage
043/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Wird in der Sitzung erarbeitet.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 08.03.2022 beschlossen, dass für den Löschzug Südkirchen ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden soll.

 

Die Verwaltung ist zunächst dabei, die Modalitäten des Erwerbes des in die nähere Betrachtung gefallenen Grundstückes zu klären und wird hierüber in der Sitzung berichten.

 

Nach Klärung der Grundstücksfrage sollte der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben dem Rat empfohlen werden.

 

Weiterhin ist in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren für diese relevante Planungsaufgabe ein Architekturbüro auszuwählen, welches mit der Planungsaufgabe betraut wird. Diese Auswahl muss offen sein für alle interessierten Teilnehmer, diskriminierungsfrei durchgeführt werden und zu einem transparent ermittelten Ergebnis führen.

 

Dazu bieten sich grundsätzlich die Verfahren einer Mehrfachbeauftragung oder ein Planungswettbewerb an.

 

Mehrfachbeauftragung bedeutet, dass zunächst ein Aufruf erfolgt an Planungsbüros, sich um die anstehende Planungsaufgabe zu bewerben.

 

Dann erfolgt eine Auswahl von z. B. 5 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die gegen ein feststehendes Vorplanungshonorar nach Vorgaben der HOAI zu der vorher zu definierenden Planungsaufgabe ihre Vorschläge anonym einreichen. Diese werden dann von einem zu bildenden Auswahlgremium anhand einer vorher aufgestellten Bewertungsmatrix geprüft und es wird eine Empfehlung zur Weiterbeauftragung erarbeitet.

 

Beim Planungswettbewerb wird die Aufgabe öffentlich ausgelobt mit ihrer Beschreibung und dem gesuchten Raumprogramm sowie sonstigen Anforderungen.

 

In einem Kolloqium werden aufgetretene Fragen zur Wettbewerbsaufgabe für Alle beantwortet und schließlich die anonym vorgelegten Entwürfe von einem Preisgericht bewertet. Dieses besteht aus Fachpreisrichtern, die aus der Architekturszene kommen und aus Sachpreisrichtern, z. B. Vertretern des Rates, der Feuerwehr und der Verwaltung.

 

In beiden Fällen hat die Gemeinde ein Auftragsversprechen abzugeben, da ja die Teilnehmer und Teilnehmerinnen aufwendige planerische Vorleistungen zunächst auf eigenes Risiko erbringen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieses Vergabeverfahrens von einem sachkundigen Büro für Wettbewerbsbetreuung begleiten zu lassen.

 

Wir schlagen vor, hiermit das Büro Drees und Huesmann aus Bielefeld zu beauftragen, die auch den Wettbewerb zur Gestaltung des Platzes Am Bürgerhaus seinerzeit begleitet haben.

 

Zur Sitzung ist der Wettbewerbsberater der Architektenkammer NRW der Regierungsbezirkes Münster, Herr Schopmeyer, eingeladen, die verschiedenen Varianten zu erläutern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: