Betreff
Fachbeitrag "Energie" für das Neubaugebiet "Rosenstraße-Nord"
Vorlage
034/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinde verfolgt das Ziel einer zentralen Wärmeversorgung der Grundstücke im Neubaugebiet „Rosenstraße-Nord“ nicht weiter.

 

2.    Durch Festlegungen in den Grundstücksverträgen ist sicherzustellen, dass auf jedem Gebäude eine Fotovoltaikanlage zur aktiven Energiegewinnung installiert wird. Klimaschädliche Heizsysteme wie Kohleheizungen, Holzhackschnitzel- und Pelletheizungen sind vertraglich auszuschließen.


Sachverhalt:

 

Eine Teilaufgabe im vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzept ist die Prüfung der Möglichkeiten und Randbedingungen einer zentralen Wärme- und evtl. Stromversorgung für das kommende Wohngebiet „Rosenstraße-Nord“.

 

Dazu hat das Ing.-Büro Gertec, Essen, zunächst einen Fachbeitrag erarbeitet, der in der Sitzung des KUGA am 31.08.2021 vorgestellt wurde und den Rats- und Ausschussmitgliedern vorliegt.

 

Diese Untersuchung wurde dann ergänzt um ein konkretes Versorgungskonzept für das Baugebiet durch die Fa. Getec. Dieses wurde in der Sitzung des KUGA am 17.02.2022 vorgestellt und ebenfalls den Rats- und Ausschussmitgliedern überlassen.

 

Am 23.03.2022 hat mit Vertretern der Fraktionen und unter Beteiligung der Gutachter und der Katholischen Kirchengemeinde als weiterer Grundstückseigentümerin eine Besprechung zu dieser Ausarbeitung stattgefunden.

 

Darin wurden insbesondere die im Vergleich zu einer individuellen Versorgung der Grundstücke deutlich höheren Basis- und laufenden Kosten einer zentralen Wärmeversorgung herausgearbeitet, unabhängig von der jeweiligen Klimabelastung der einzelnen Varianten. Daher soll es nach der überwiegenden Meinung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Grundstückserwerbern überlassen bleiben, wie sie die Wärme- und Stromversorgung ihres jeweiligen Grundstückes sicherstellen.

 

Eine Randbedingung ist die aktuelle Aussage der Gelsenwasser AG, dass in diesem und auch in allen folgenden Neubaugebieten kein Gasnetz mehr verlegt werden wird.

Die Folge wird sein, dass überwiegend Luft-Wärme-Heizungen und Geothermie-Anlagen gebaut werden.

 

Übereinstimmung bestand bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen darin, dass aus Gründen des Klimaschutzes und zur Luftreinhaltung Kohleheizungen, Pelletheizungen und Hackschnitzelheizungen ausgeschlossen werden sollen.

 

Ebenso sollen die Grundstückserwerber verpflichtet werden, einen eigenen Beitrag zur Energiegewinnung in Form einer verpflichtenden Fotovoltaikanlage auf den Hausdächern zu leisten.

 

Diese verschiedenen Vorgaben können nur teilweise im Rahmen eines Änderungsverfahrens im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist ein Instrument des Bodenrechtes. In ihm können keine Verhaltenspflichten vorgegeben werden. Er regelt öffentlich-rechtlich die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit der Grundstücke.

Weitergehende Anforderungen können dann nur in den noch zu schließenden Kaufverträgen formuliert werden. Die Gemeindeverwaltung legt Wert darauf, dass das dann auch möglichst in Übereinstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde als zweitem Grundstücksanbieter geschieht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: