Betreff
Planungsangelegenheiten -
32. Änderung des Flächennutzungsplanes
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehrgerätehaus Südkirchen"
Vorlage
032/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Planverfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“.

 

Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 08.03.2022 mehrheitlich den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Südkirchen beschlossen.

 

Als Standort kommt dafür grundsätzlich ein Grundstück am nördlichen Ortsrand, südlich des heutigen Wirtschaftsweges „Im Holt“ in Frage. Nach der Entwicklungsplanung der Gemeinde ist vorgesehen, dass der Wohngebietsansatz des Baugebietes „Capeller Straße“ mittel- bzw. langfristig in nördliche Richtung bis zu diesem Wirtschaftsweg, der dann die Qualität einer öffentlichen Erschließungsstraße erhalten muss, verlängert werden soll.

 

Der Vorschlag, im jetzigen Kreuzungsbereich Münsterstraße/Oberstraße/Im Holt zur Erleichterung der Verkehrsabläufe und zur Geschwindigkeitsminderung insbesondere auf der Landesstraße 810 – Münsterstraße - einen Kreisverkehrsplatz einzurichten, sollte nach den Vorstellungen der Verwaltung auch erst dann realisiert werden, wenn ein neuer Abschnitt des Wohngebietes hieran angeschlossen wird. Die Gemeinde ist hierfür dann die alleinige Veranlasserin und hat nach den Regeln des Straßenrechts dann die Kosten des Kreisverkehrsplatzes allein zu tragen.

 

Für die Erschließung allein des Feuerwehrgrundstückes ist es nach einer Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW ausreichend, zunächst nur die Verkehrsfläche „Im Holt“ bis zur Einfahrt auf das Grundstück des Feuerwehrgerätehauses zu verbreitern.

 

Mit dem Grundstückseigentümer des in Frage kommenden Grundstückes wurden erfolgreiche Vorgespräche geführt. Ein formeller Grundstücksvertrag wurde aber noch nicht beurkundet. Benötigt werden neben der Fläche für das Feuerwehrgerätehaus und die zugehörigen Übungs- und Parkplatzflächen dann auch die Flächenanteile für den künftigen Kreisverkehrsplatz, die Verbreiterung der Straße „Im Holt“ und für eine Lärmschutzanlage entlang der Landesstraße. Insgesamt beträgt der Flächenbedarf dann ca. 3.000 qm – 4.000 qm.

 

Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben ist die Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle erforderlich, der bisher hier „Fläche für Land- und Forstwirtschaft“ darstellt.

 

Nach dem dann hier gefassten Einleitungsbeschluss wird die Gemeinde die Bezirksregierung Münster um regionalplanerische Stellungnahme bitten. Hier wird abzuwarten sein, ob die Bezirksregierung Münster den nun favorisierten Standort an der „Münsterstraße / Im Holt“ aus regionalplanerischer Sicht akzeptieren kann oder auch nicht.

 

Parallel hierzu ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

20.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: