Betreff
Sanierung und Umbau des Rathauses
Vorlage
023/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Entwurfsplanung der Architekten Feldhaus/Ellermann zur Kenntnis.

 

Ein Beschlussvorschlag an den Rat soll in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden.


Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit der Erweiterung und der Modernisierung der Büro- und Besprechungsräume ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates von der KGST – Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – und der Verwaltung vorgestellt worden.

 

Ebenso wurden in dieser Sitzung erste Überlegungen hierzu in Form einer Machbarkeitsstudie von der Arbeitsgemeinschaft der Architekten Simon Feldhaus und Christoph Ellermann vorgestellt. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde daraufhin mit der weiteren Ausarbeitung der Planung bis zur Phase der Entwurfsplanung beauftragt.

In der Sitzung des Rates der Gemeinde am 16.12.2021 wurde ein Zwischenstand der Planungsarbeiten vorgestellt.

 

Die Entwurfsplanung ist nunmehr fertiggestellt und wird von den Architekten in der Sitzung vorgestellt werden. Danach erhalten die Ausschussmitglieder die wesentlichen Inhalte der Ausarbeitung zur weiteren internen Diskussion bevor dann in der Folgesitzung ein Beschlussvorschlag an den Rat gefasst werden soll.

 

In der Zwischenzeit wurde ebenfalls die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ beschlossen, in dessen Geltungsbereich das Rathausgrundstück liegt. Inhalt der Änderung sind im wesentlichen die Erhöhung der Geschossigkeit des Hauses von zwei auf drei bei einer geringfügig größeren Firsthöhe.

Die Möglichkeiten einer Mitfinanzierung des Vorhabens über Zuschüsse wird weiterhin geprüft.

 

Vertreter der Bezirksregierung Münster haben in einem Gespräch erläutert, dass das Vorhaben zwar grundsätzlich förderbar sei. Wegen der Vielzahl der in der Region im Bau befindlichen und geplanten Rathausvorhaben sei jedoch für eine reine Rathausmaßnahme ohne z.B. neue Räume für kulturelle oder andere gesellschaftliche Veranstaltungen keine Zuwendung zu erwarten.

 

Die in Betracht gezogene kfw-Förderung ist im Moment nach der spontanen Einstellung des Programmes Mitte Januar zumindest unsicher. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Förderlandschaft abzuwarten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

01 10 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: