Betreff
Vorstellung von Klimaschutzmaßnahmen für die nächsten drei Jahre
Vorlage
160/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung sowie der Rat der Gemeinde beschließen die von der Verwaltung vorgestellte Auswahl von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept. Diese sollen in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung am 26.10.2021 wurde zugesichert, dass mit der Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept ein Vorschlag zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vorgelegt wird, die in den folgenden Jahren vorrangig umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmenauswahl ist ebenfalls Grundlage für die Förderantragstellung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement. Aus den im Klimaschutzkonzept aufgeführten umfangreichen Handlungsfeldern sollten die Klimaschutzbeauftragte und die übrigen Verwaltungsmitarbeiter in den nächsten Jahren folgende Aufgaben bearbeiten:

 

·         Initiative zur Hebung der Photovoltaik-Potenziale I – Private Haushalte

·         Initiative zur Hebung der Photovoltaik-Potenziale II – Proaktive Beratung im Gewerbe

·         Modellprojekt Neubaugebiet

·         Informationsveranstaltung für Bauinteressenten

·         Betriebe laden ein - Vor-Ort-Besichtigung von Klimaschutzmaßnahmen

·         Ressourceneffizientes Rathaus

·         Teilnahme an STADTRADELN

·         Mobilität in Rathaus und Bauhof (BMM)

·         Auf- und Ausbau regenerativer Mobilitätsinfrastruktur

·         Mobilitätsmarketing/-kampagne

·         Kommunikationsrahmen für Klimaschutz schaffen

·         Analyse Klimawandelanpassung

·         Umweltfreundliche Beschaffung in der Verwaltung

·         Klimafreundlicher (Vor-) Garten

·         Nachhaltige Errichtung und Betrieb der kommunalen Liegenschaften

 

Im Rahmen des Antrages zur Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement sind diese Maßnahmen innerhalb von drei Jahren umzusetzen. Dem Ausschuss werden zudem weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die nicht explizit im Klimaschutzkonzept aufgeführt sind. Diese werden von der Verwaltung ebenfalls als relevant im Hinblick auf den Klimaschutz eingestuft.