Betreff
Widmung der Parkplätze im Mühlenpark zur öffentlichen Verkehrsfläche
Vorlage
113/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Widmung der privaten Parkplätze im Mühlenpark zur öffentlichen Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Parkplatz – nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer der privaten Parkplatzflächen im Mühlenpark drängen seit Jahren darauf, dass die Gemeinde die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf diesen Plätzen übernimmt. Grund ist die häufige Fehlnutzung durch Dauerparker, so dass für den Kundenbedarf kein ausreichendes Stellplatzangebot verfügbar bleibt. Diese Situation wird sich noch verschärfen nach Inbetriebnahme des neuenTextilmarktes.

 

Die Verwaltung hat diesem Anliegen zugestimmt, verbunden mit der Erwartung, dass dann auch zu Zeiten geschlossener Geschäfte auf diese Parkplätze im Rahmen eines kommenden Parkplatzleitsystemes hingewiesen werden darf. Hiermit sind die Eigentümer einverstanden.

 

Die angesprochenen Flächen sind im beiliegenden Übersichtsplan schraffiert dargestellt. Sie bleiben im privaten Eigentum und sind auch weiterhin von den Eigentümern zu erhalten und zu unterhalten.

 

Die Überwachung der Parkzeitregelungen und ein späteres Parkleitsystem wird durch die installierten Parkraumsensoren unterstützt.

 

Für eine öffentliche Überwachung dieser Flächen mit der Möglichkeit bei Parkzeitverstößen Bußgelder zu verhängen, ist die öffentliche Widmung dieser Verkehrsflächen erforderlich. Diese Widmung wird durch Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung ausgesprochen.

 

Die Eigentümer der Flächen haben der Widmung zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: