Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Teilstück des „Kirchplatzes“.
Sachverhalt:
Die Schulhoffläche der Grundschule Südkirchen wird in absehbarer Zeit verkleinert werden durch die teilweise Aufgabe einer bisher angepachteten Fläche des Nachbargrundstückes, da dort ein Wohnhaus gebaut werden soll. Ebenfalls wird die Fläche kleiner durch den Bau eines Gebäudes für die Offene Ganztagsschule im Anschluss an das Hauptgebäude der Schule.
Ein teilweiser Ausgleich für den Flächenverlust könnte geschaffen werden durch Aufgabe des Fahrweges östlich des Schulgrundstückes und Hinzunahme dieser Fläche zum Schulhof. Dieser Fahrweg hat nur eine geringe Verkehrsbedeutung und ist für Pkw im Grunde eine Sackgasse. Fußgänger und Radfahrer können ersatzweise den Geh- und Radweg an der Münsterstraße nutzen, der in Höhe des Hauses Kirchplatz 14 eine asphaltierte Verbindung zur verbleibenden Straße „Kirchplatz“ erhalten kann.
Der östliche Zugang zum Schulhof von der Ampelanlage auf der Münsterstraße bleibt erhalten.
Da es sich bei der Straße um eine nach Straßenrecht gewidmete Straße handelt, ist zunächst die Aufgabe der Straßeneigenschaft zu erklären. In diesem Entwidmungsverfahren wird die Absicht öffentlich bekannt gemacht und alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Monat lang Gelegenheit zur Stellungnahme.
Danach entscheidet der Rat der Gemeinde ob das Verfahren fortgesetzt und zum Ende gebracht werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
x |
|
Keine |
|
|
|||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
||||
|
|
Aufwand / Auszahlung |
|
€ |
|
||||
|
|
Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
|
||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
||||
|
|
|
Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
|
|||||
Anmerkungen: