Betreff
Entwicklungskonzept für die Sportanlage Capelle und das Feuerwehrgerätehaus
Vorlage
074/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt das vorgestellte Konzept zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Projektbausteine weiter auszuarbeiten.

 

 


Sachverhalt:

 

A) Sportanlage

 

Im Sportstättenkonzept der Gemeinde Nordkirchen ist der Neubau eines Kunstrasenfeldes auf der Sportanlage Capelle vorgesehen bei dauerhafter Aufgabe des zweiten Platzes.

 

Es sind grundsätzlich 2 Standorte für den Kunstrasenplatz möglich:

 

1.    Ausbau auf dem jetzigen Naturrasenfeld

            Der Kunstrasenplatz läge richtig bei weiterer Nutzung des Umkleide- und

Aufenthaltsgebäudes und bildet eine kompakte Anlage. Die 100 m — Laufbahn, das  Beachvolleyballfeld und das kleine Trainingsfeld könnten erhalten bleiben.

 

Nachteilig ist bei dieser Lösung, dass nach dem vorliegenden Lärmgutachten sowohl eine Erhöhung des Lärmschutzwalles vor dem Wohngebiet „Bleckkamp“ als auch eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall parallel zur Gorfeldstraße erforderlich werden wird; wenn jederzeit ein Sportbetrieb möglich sein soll.

Die künftige Verwendung des Tennenplatzes ist bei dieser Lösung unklar.

 

2.  Ausbau auf dem jetzigen Tennenplatz

Der Unterbau dieses Platzes ist im Unterschied zum Naturrasenfeld DIN-gerecht aufgebaut und erlaubt eine kostengünstigere Herstellung des Kunstrasenfeldes.

Aktive Schallschutzmaßnahmen sind in diesem Fall wegen des Höhenversatzes im Gelände und des größeren Abstandes zur Wohnbebauung nicht nötig.

Der räumliche Zusammenhang zwischen dem Kunstrasenfeld und dem Umkleidegebäude geht jedoch verloren.

Die Verwendung des Naturrasenfeldes ist unklar.

 

 

B) Feuerwehrgerätehaus

 

Das Feuerwehrgerätehaus Capelle entspricht aus mehreren Gründen nicht mehr den Anforderungen an ein zeitgemäßes und richtliniengerechtes Gebäude:

 

-        Die Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe der Fahrzeughalle entsprechen nicht den heute geltenden Richtlinien und stellen grundsätzlich Gefahrenstellen für die Feuerwehrangehörigen dar

-       mangelnde Verkehrsanbindung und fehlende Parkplätze für Einsatzkräfte

-       fehlende Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden zwischen sauberer und schmutziger Einsatzkleidung 

-       fehlende Umkleide- und Sanitärräume für Frauen

-       Verbesserungsbedarf innerhalb des Gebäudes wie ungenügende Abgasabsaugung, zu schmale Fluchtwege u.a.

 

 

C) Lösungsvorschlag

 

Das beiliegende Entwicklungskonzept zeigt ein Kunstrasenfeld auf dem jetzigen Tennenplatz und direkt angrenzend den Neubau eines Sportumkleide- und Aufenthaltsgebäudes mit einigen vorgelagerten Parkplätzen.

 

Auf dem Naturrasenfeld ist ein kleines Wohngebiet dargestellt mit einer Erschließung von der Gorfeldstraße aus. Der Lärmschutz ist bei Anlage eines kleinen Walles in Ergänzung zum bestehenden Höhenunterschied im Gelände gegeben.

 

Die Gorfeldstraße ist dann auszubauen bis zur Zufahrt zum Kunstrasenplatz, da der heutige Zustand als Wirtschaftsweg nicht für eine dauerhafte Erschließung ausreicht.

 

Für die Wohnsiedlung und die verbreiterten Straßenflächen ist ein kleines Regenrückhaltebecken erforderlich, für die Schmutzwasserentsorgung eine Pumpstation.

 

Das jetzige Feuerwehr- und Sportumkleidegebäude dient künftig ausschließlich der Feuerwehr. Dabei wird die jetzige Fahrzeughalle und ein Teil des niedrigeren Gebäudeteiles abgebrochen und die Fahrzeughalle in vergrößerter Form neu angebaut. Das bisherige Sportumkleidegebäude wird komplett für Zwecke der Feuerwehr umgebaut.

 

Dieser Vorschlag wird in der Sitzung weiter erläutert werden. Seine Umsetzung setzt eine Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage Capelle" voraus.

 

 

Anlage: Entwicklungskonzept


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

x

 

Aufwand / Auszahlung

5.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: