Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum 01. bis 31. Mai 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Bei Vorliegen der endgültigen Entscheidung durch das Land NRW und dem Kreis Coesfeld kann auf die Beitragserhebung für einen weiteren Monat verzichtet werden.
Sachverhalt:
Das Land NRW hat den Kommunen Ende April nach längeren Diskussionen eine Beteiligung an der Erstattung der Elternbeiträge für Kindertageeinrichtungen und Offenen Ganztag für zwei Monate angeboten. Ungeachtet der Tatsache, dass der Städte- und Gemeindebund vom Land weitere Erstattungen fordert, hat der Kreissauschuss des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung vom 03.05.2021 beschlossen, zunächst auf die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen im Monat Mai 2021 zu stoppen. In verschiedenen Mitteilungen wurden die Monate Mai und Juni als beitragsfreie Monate benannt. Die endgültige Entscheidung des Landes, in welchen Monaten es sich an den Beitragsausfällen mit 50 % beteiligt, steht aber noch aus.
Die Grundschulen in der Gemeinde Nordkirchen sind seit dem 19. April 2021 im Wechselunterricht. Die schulischen Betreuungsangebote finden statt. Eltern sind aber nach wie vor aufgefordert, ihre Kinder soweit es geht zu Hause zu betreuen.
Bereits in der Vergangenheit hat sich die Gemeinde Nordkirchen bei der Aussetzung der Elternbeiträge für die außerschulischen Angebote an den Regelungen für die Kindertageseinrichtungen orientiert. Daher soll die Beitragserhebung zunächst für den Monat Mai 2021 ausgesetzt werden.
Die Beteiligung an den Beitragsausfällen durch das Land wird analog an die Eltern weitergegeben.
Für jeden beitragsfreien Monat ist mit einer Mindereinnahme von etwa 12.400,00 € zu rechnen, von denen 6.200,00 € erstattet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
6.200,00 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
12.400,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: