Betreff
Planungsangelegenheiten
Antrag auf Bebauung eines Grundstückes südlich der Straße "Ichterloher Garten"
Vorlage
053/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der im Übersichtsplan dargestellten Bauabsicht zu.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Dorfpark Capelle“.

 

Der Antragsteller hat sämtliche Kosten des Verfahrens und auch der Erschließungsmaßnahmen zu tragen.


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Ichterloher Garten 10 stellt den Antrag, auf seinen westlich seines Hauses und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“ liegenden Grundstücksflächen eine Bebauung zuzulassen. Hierbei handelt es sich bisher um Garten- und Weideflächen, die im Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt sind.

 

Der Antragsteller bietet die Übernahme aller Planungskosten und der Kosten der Herstellung der zusätzlich erforderlichen Stichstraße an. Einzelheiten wären in einem Erschließungsvertrag zu regeln.

 

Nach Bau des Dorfgemeinschaftshauses würde die im beiliegenden Übersichtsplan dargestellte Wohnbebauung bis zur Straße „Ichterloher Garten“ einen neuen, in etwa geradlinig verlaufenden neuen Ortsrand bilden.

 

Die Öffnung des Capeller Baches ist hiervon nicht betroffen. Hierfür wird u.a. das im Übersichtsplan erkennbare Grundstück Parzelle 503 genutzt.

 

Im Flächennutzungsplan ist das unbebaute Grundstück des Antragstellers bisher als Grünfläche ausgewiesen.

 

Sollte der Antrag vom Ausschuss unterstützt werden, wird die Verwaltung zusammen mit dem Antragsteller zunächst ein Gespräch mit der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld führen mit der Frage, ob das Vorhaben ohne Änderung des Bebauungsplanes genehmigt werden kann.

 

Im anderen Fall wird ein Planänderungsverfahren durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

6.000,00

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: