Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse nehmen die Erläuterungen zum Standortkonzept zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Vorschlag für eine Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten und die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung im Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des beiliegenden Kriterienkataloges ist die gesamte Fläche der Gemeinde Nordkirchen auf ihre Geeignetheit zur Errichtung von Windkraftanlagen hin überprüft worden. Die angewandten harten und weichen Ausschlusskriterien entsprechen dabei dem momentanen Stand der Rechtsprechung zur Windkraftnutzung für im Außenbereich privilegierte Anlagen.
Dabei wurde unterstellt, dass das im Moment noch in der Beratung befindliche Landesgesetz zur Ausführung des § 35 des Baugesetzbuches, welches pauschal einen Abstand von 1.000 m zu Wohn-, Misch- und Dorfgebieten und zu Siedlungslagen mit mindestens 10 Wohngebäuden im Außenbereich vorsieht, auch tatsächlich so verabschiedet wird.
Die jeweiligen Verordnungen zu den vorhandenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten im Gemeindegebiet wurden im Einzelfall auf ihre Ausschlusswirkung hin überprüft und interpretiert. Hier wird es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Naturschutzbehörden sicher auch im Einzelfall noch andere Auffassungen geben. Dieser Verfahrensschritt bleibt abzuwarten.
Bei den Abstandsermittlungen wurde eine Referenzanlage von 200 m Gesamthöhe unterstellt, die auch nachts betrieben werden kann. Natürlich ist dennoch im Rahmen folgender Genehmigungsanträge im Einzelfall die durch die Anlage versursachte Störung für die jeweilige Nachbarschaft zu ermitteln und zu bewerten.
Bei diesem Zwischenergebnis wird die von der Rechtsprechung ebenfalls formulierte Forderung nach einem „substanziellen Raum“ für die Gewinnung von Windenergie aus Sicht des Planungsbüros NWP und der Verwaltung erfüllt.
Herr Aufleger vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg wird diese Arbeitsergebnisse in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Gemeindeentwicklung am 20.04.2021 vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: