Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2021 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 04.01.2021 von mir gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
25.02.2021 |
Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung |
02.03.2021 |
Ausschuss für Bauen und Planung |
04.03.2021 |
Haupt- und Finanzausschuss |
09.03.2021 |
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 11.03.2021 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.