Betreff
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
160/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Ausschüsse nehmen die Erläuterungen zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept und beauftragt den Bürgermeister, dieses bei den Wasserbehörden vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 LWG NRW haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten und den allg. anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen.

 

Der Betrieb der Entwässerungsanlagen der Gemeinde Nordkirchen ist zwar durch Aufgabenübertragung auf den Lippeverband übergegangen, die Aufstellung und Fortschreibung des ABK bleibt aber Aufgabe und Zuständigkeit der Gemeinde, da die hierin verankerten Maßnahmen natürlich auch Auswirkungen auf die Gebühren haben.

 

Der komplette Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist im Sitzungsdienstprogramm eingestellt.

 

Dieser Vorlage liegt die Maßnahmenliste der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der nächsten Jahre bei.

 

In der Sitzung werden die wesentlichen Inhalte vorgestellt. Der endgültige Beschluss zur 6. Fortschreibung soll dann in einer Ratssitzung gefasst werden.

 

Abschließend ist das Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vorzulegen.

 

Das ABK der Gemeinde Nordkirchen wurde zuletzt im Jahr 2015 fortgeschrieben und beinhaltete die Maßnahmen für die Jahre 2015 bis 2020. Die Schwerpunkte der Maßnahmen lagen bei:

 

·         Erweiterung der bestehen Kanalisation,

·         Kanalsanierungsmaßnahmen aus baulicher Sicht,

·         Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischer Sicht,

·         Fremdwassersanierung in der Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation

·         Regenwasserbehandlungsanlagen (RKB, RBF, etc.).

 

Die ABK-Fortschreibung für die Gemeinde Nordkirchen wird hiermit gemäß § 46 LWG, Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 vorgelegt. Das vorliegende ABK umfasst die Zeiträume von 2021 bis einschließlich 2026 für jahresbezogene Einzelmaßnahmen und von 2027 bis einschließlich 2032 für mittelfristige Maßnahmen.

 

 

 

 

 

Das ABK stellt folgende Angaben bereit:

 

·         Maßnahmen zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht

·         Kostenangaben zur weiteren Finanzierungsplanung auf Gemeinde, Kreis- Bezirks- und Landesebene

·         geplanter Umsetzungszeitraum für die jeweiligen Maßnahmen

 

Das ABK gibt hiermit einen Überblick über die Gesamtheit der zu bewerkstelligenden kommunalen Aufgaben, bezogen auf die Abwasserbeseitigungspflicht. Weiterhin ist das ABK die Grundlage für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die kommunalen Einrichtungen und der Nachweis für staatliche Finanzierungshilfen.