Betreff
Bildung der Ausschüsse
Benennung der Ausschüsse
Vorlage
134/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt in der Wahlperiode 2020 bis 2025 folgende Ausschüsse einzurichten:

 

 

 


Sachverhalt

 

Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und dem Kommunalwahlgesetz gibt es in den Gemeinden folgende Pflichtausschüsse:

 

      Hauptausschuss

     Finanzausschuss

     Rechnungsprüfungsausschuss

     Wahlausschuss

     Wahlprüfungsausschuss


Der Rat der Gemeinde kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

 

Der nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz zu bildende Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Die Beisitzer sind vom Rat der Gemeinde zu wählen.

 

Darüber hinaus kann der Rat der Gemeinde Nordkirchen gemäß § 57 Abs. 1 GO NW freiwillige Ausschüsse für die unterschiedlichen Aufgabengebiete kommunaler Selbstverwaltung bilden.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode gab es folgende Ausschüsse:

 

1.  Haupt- und Finanzausschuss                                    Pflichtausschuss

2.  Rechnungsprüfungsausschuss                                Pflichtausschuss

3.  Wahlausschuss                                                             Pflichtausschuss

4.  Wahlprüfungsausschuss                                            Pflichtausschuss

5.  Ausschuss für Bauen und Planung                         freiwilliger Ausschuss

6.  Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur   freiwilliger Ausschuss

7.  Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und

ländliche Entwicklung                                                  freiwilliger Ausschuss

 

Der Gemeinderat kann frei entscheiden, bisher gebildete freiwillige Ausschüsse wegfallen zu lassen, neu zusammenzufassen oder zusätzliche Ausschüsse zu bilden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es sehr wünschenswert, die Aufgabenverteilung der verschiedenen Ausschüsse wie bisher an der Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung zu orientieren. Hierdurch wäre es möglich, die federführende Betreuung eines jeden Ausschusses einem Fachbereich zuzuordnen. Da die Schwerpunkte kommunalen Handels immer wieder einer Neujustierung bedürfen, schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung in der neuen Wahlperiode umzubenennen in „Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz“ (GUKA). Der genaue Zuständigkeitsbereich ist dann durch den Rat in der noch zu überarbeitenden Zuständigkeitsordnung zu regeln.

 

Die Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des Rates der Gemeinde. Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend. Der Bürgermeister hat Stimmrecht.