Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Unterstützung der Händler und Gastronomen in Form einer Bonuszahlung in Höhe von 20 % auf den Nordkirchen Gutschein bis zu einer Obergrenze der Ausgaben in Höhe von 10.000 € zeitlich begrenzt bis zum 31.08.2020.
Sachverhalt:
Die Einschränkungen
aufgrund der Corona Pandemie haben in den letzten Monaten den Handel und die
Gastronomie stark getroffen. Einige Inhaber mussten ihre Lokale vorübergehend
schließen bzw. ihre Tätigkeit stark einschränken, was zu einem kompletten
Umsatzausfall geführt hat, dennoch liefen die laufenden Kosten weiter (Mieten,
Zinsen, Personal, etc.).
Vorübergehend hat
das Land NRW über die Soforthilfe und die Möglichkeiten der Stundungen von
Steuerforderungen erste Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Inhaber
getroffen.
Die Gemeinde
Nordkirchen hat die Unternehmer auf verschiedenste Weise beraten und
unterstützt, bspw. durch die Auflistung der Liefer- und Abholdienste auf der
Homepage.
Zwischenzeitlich
haben die Unternehmen ihre Lokale wieder geöffnet bzw. den laufenden Betrieb
wieder hochgefahren, jedoch gibt es aufgrund der noch bestehenden
Einschränkungen nach wie vor Umsatzeinbußen. Zur Unterstützung des örtlichen
Handels und der Gastronomen möchte die Gemeinde Nordkirchen über den bereits
bestehenden „Nordkirchen Gutschein“ einen Teil zur Umsatzsteigerung beisteuern.
Es soll bei dem Kauf eines Nordkirchen Gutscheins ein Bonus von 20 % gewährt
werden. Der Bonus wird von der Gemeinde Nordkirchen getragen.
Beispiel:
Kauf eines Gutscheins
im Wert von 100 €
Bonus der Gemeinde
Nordkirchen 20 €
Wert des Gutscheins 120 €
Der Bonus soll bis
zum 31.08.2020 bei einer maximalen Beteiligung der Gemeinde Nordkirchen von
10.000 € gewährt werden. Es ist jeweils ein Gutscheinbetrag bis 100 € + Bonus
pro Erwerber zugelassen (nur für Einwohner aus Nordkirchen).
Insgesamt würde
eine solche Maßnahme dafür sorgen, dass der Umsatz innerhalb der Gemeinde
Nordkirchen generiert wird und aus Kundensicht ein Anreiz eines besonderen
Angebots/Rabatts erzeugt wird.
Außerdem hat die
Maßnahme den Nebeneffekt, den Nordkirchen Gutschein weiter zu etablieren. Die
Möglichkeit zur Beteiligung an dem Gutscheinsystem der Gemeinde Nordkirchen
steht jedem Händler und Gastronomen innerhalb der Gemeinde jederzeit frei.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
10.000,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Finanzierung erfolgt innerhalb des Budget