Betreff
Unterstützung der Händler und Gastronomen
Vorlage
087/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Unterstützung der Händler und Gastronomen in Form einer Bonuszahlung in Höhe von 20 % auf den Nordkirchen Gutschein bis zu einer Obergrenze der Ausgaben in Höhe von 10.000 € zeitlich begrenzt bis zum 31.08.2020.


Sachverhalt:

 

Die Einschränkungen aufgrund der Corona Pandemie haben in den letzten Monaten den Handel und die Gastronomie stark getroffen. Einige Inhaber mussten ihre Lokale vorübergehend schließen bzw. ihre Tätigkeit stark einschränken, was zu einem kompletten Umsatzausfall geführt hat, dennoch liefen die laufenden Kosten weiter (Mieten, Zinsen, Personal, etc.).

 

Vorübergehend hat das Land NRW über die Soforthilfe und die Möglichkeiten der Stundungen von Steuerforderungen erste Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Inhaber getroffen.

 

Die Gemeinde Nordkirchen hat die Unternehmer auf verschiedenste Weise beraten und unterstützt, bspw. durch die Auflistung der Liefer- und Abholdienste auf der Homepage.

 

Zwischenzeitlich haben die Unternehmen ihre Lokale wieder geöffnet bzw. den laufenden Betrieb wieder hochgefahren, jedoch gibt es aufgrund der noch bestehenden Einschränkungen nach wie vor Umsatzeinbußen. Zur Unterstützung des örtlichen Handels und der Gastronomen möchte die Gemeinde Nordkirchen über den bereits bestehenden „Nordkirchen Gutschein“ einen Teil zur Umsatzsteigerung beisteuern. Es soll bei dem Kauf eines Nordkirchen Gutscheins ein Bonus von 20 % gewährt werden. Der Bonus wird von der Gemeinde Nordkirchen getragen.

 

Beispiel:

Kauf eines Gutscheins im Wert von        100 €

Bonus der Gemeinde Nordkirchen            20 €

Wert des Gutscheins                                   120 €

 

Der Bonus soll bis zum 31.08.2020 bei einer maximalen Beteiligung der Gemeinde Nordkirchen von 10.000 € gewährt werden. Es ist jeweils ein Gutscheinbetrag bis 100 € + Bonus pro Erwerber zugelassen (nur für Einwohner aus Nordkirchen).

 

Insgesamt würde eine solche Maßnahme dafür sorgen, dass der Umsatz innerhalb der Gemeinde Nordkirchen generiert wird und aus Kundensicht ein Anreiz eines besonderen Angebots/Rabatts erzeugt wird.

 

Außerdem hat die Maßnahme den Nebeneffekt, den Nordkirchen Gutschein weiter zu etablieren. Die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Gutscheinsystem der Gemeinde Nordkirchen steht jedem Händler und Gastronomen innerhalb der Gemeinde jederzeit frei.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

10.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Finanzierung erfolgt innerhalb des Budget