1. Änderung des Bebauungsplanes Plasch, Ortsteil Nordkirchen
Wohnprojekt "mittendrin" - Ein Projekt von Nordkirchenern für Nordkirchener
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt den aktuellen Stand der Bebauungsplanänderung und des
Wohnprojektes zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 07.11.2019 die Einleitung eines Verfahrens
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ beschlossen.
Inhalt
der Änderung soll es nach wie vor sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes, aus frei finanzierten
Wohnungen, öffentlich geförderten Wohnungen und Wohngruppen mit
Betreuungsbedarf zu schaffen.
Aktuelle
Situation:
In
mitten des über 9.000 m² großen Grundstückes „Am Gorbach 8“ steht bisher ein
einzelnes zweigeschossiges Wohngebäude, sowie eine kleinere Garagenanlage im
Westen. Das Grundstück befindet sich nördlich der JCS-Schule und westlich der
bestehenden Tennisanlage und des Wohnmobilstellplatzes. Um das vorhandene
Wohngebäude besteht das Plangebiet aus größeren Rasenflächen sowie dichtem
Baum- und Strauchbewuchs.
Planungsanlass:
Bei
dem von den Investoren geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück handelt es sich
um ein Wohnprojekt, welches nach dem Prinzip des sog. „Bielefelder Modells“
aufgebaut werden soll. Dabei handelt es sich um das Konzept des
„Selbstbestimmten Wohnens mit Versorgungssicherheit ohne Betreuungspauschale“.
Dabei wird eine Durchmischung verschiedener Lebenslagen in einem barrierefreien
Wohnumfeld angestrebt. Daher ist auch ein generationenübergreifender
Bewohnertreff Teil des Modells. Daneben gehört aber auch ein Pflegeangebot
dazu, welches nicht nur für das Wohnprojekt sondern auch das Umfeld zur
Verfügung stehen soll.
Inhalt
der Änderung:
Um
das Wohnprojekt realisieren zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“
erforderlich. Insbesondere ist die Anpassung der überbaubaren Flächen und die
Überplanung von Grünflächen zu Wohnbauflächen notwendig.
Derzeit
werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Artenschutzprüfung II, sowie
eine Vogel- und Fledermauskartierung und eine Lärmuntersuchung (Sportlärm von
der Tennisanlage und der Sporthalle) durchgeführt. Die Kosten für die
Durchführung der Bauleitplanung werden anteilig von den Investoren übernommen.
Das
Plangebiet besitzt sowohl für die Umsetzung des Vorhabens neue Wohn- und
Betreuungsangebote als auch für die Innenentwicklung und Nachverdichtung
zentral gelegener Bereiche in Nordkirchen ein entsprechendes Flächenpotenzial.
Vor dem Hintergrund des Gebotes zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden der
Randflächen ist eine bauliche Eingliederung der Fläche mit dem Ziel der
Nachverdichtung innerörtlicher Flächenreserven aus Sicht der Verwaltung
sinnvoll. Somit kann die Inanspruchnahme unbebauter Grundstücke im Außenbereich
gemindert werden, wobei vorhandene technische Infrastrukturen sinnvoll
mitgenutzt werden können.
In
der Sitzung wird der Architekt das Wohnprojekt im Detail vorstellen. Sofern die
gutachterlichen Untersuchungen im Sommer 2020 abgeschlossen sind, erfolgen die
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
II und 4 II BauGB. Ein gesonderter Beschluss hierfür ist nicht erforderlich.
Die
konkrete Wohnprojektbeschreibung liegt als Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
10.000,00 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
12.000,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: