Betreff
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der offenen Ganztagsschule im Zuge der COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Vorlage
081/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

                    

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 


Sachverhalt:

 

Das Land hat am 26. Juni 2020 in Absprache mit den kommunalen Spitzen-verbänden die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertages-einrichtungen für die Monate Juni und Juli 2020 auf 50 % reduziert. Im Gegensatz zu vorhergehenden Regelungen wurde keine Aussage zur Beitragserhebung für den Offenen Ganztag oder außerunterrichtliche Betreuungsangebote getroffen. Die Kommunen im Kreis Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben sich daher darauf verständigt, die Beitragserhebung für die Betreuungsangebote an den Grundschulen für die Monate Juni und Juli 2020 auszusetzen.

 

Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler seit dem 7. Mai 2020 im rollierenden System und daher bis zu den Sommerferien nur an wenigen Tagen die Schule besuchen. Um zusätzliche Belastungen für die Eltern zu vermeiden, soll die Beitragserhebung ausgesetzt werden.

 

Satzungsgemäß wird für die außerschulischen Betreuungsangebot in Südkirchen und Capelle (ÜMI’s und 13+) in den Monaten Juni und Juli kein Beitrag erhoben. Somit entfallen für die Gemeinde Nordkirchen lediglich die Beiträge zur OGS an der Mauritiusgrundschule.

 

Die Gemeinde Nordkirchen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf die vollen Monatsbeiträge für Juni und Juli 2020.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Im Gegensatz zu den Regelungen für die Monate April und Mai 2020 hat die Landesregierung für Juni und Juli keine Beteiligung am Einnahmeausfall in Aussicht gestellt, so dass mit einer Mindereinnahme von 8740 € zu rechnen sein wird.