Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den
Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in
diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Sachverhalt:
Das Land hat am
26. Juni 2020 in Absprache mit den kommunalen Spitzen-verbänden die Erhebung
der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertages-einrichtungen für die
Monate Juni und Juli 2020 auf 50 % reduziert. Im Gegensatz zu vorhergehenden
Regelungen wurde keine Aussage zur Beitragserhebung für den Offenen Ganztag
oder außerunterrichtliche Betreuungsangebote getroffen. Die Kommunen im Kreis
Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben sich daher darauf verständigt, die
Beitragserhebung für die Betreuungsangebote an den Grundschulen für die Monate
Juni und Juli 2020 auszusetzen.
Hintergrund der
Entscheidung ist die Tatsache, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler seit
dem 7. Mai 2020 im rollierenden System und daher bis zu den Sommerferien nur an
wenigen Tagen die Schule besuchen. Um zusätzliche Belastungen für die Eltern zu
vermeiden, soll die Beitragserhebung ausgesetzt werden.
Satzungsgemäß
wird für die außerschulischen Betreuungsangebot in Südkirchen und Capelle
(ÜMI’s und 13+) in den Monaten Juni und Juli kein Beitrag erhoben. Somit
entfallen für die Gemeinde Nordkirchen lediglich die Beiträge zur OGS an der
Mauritiusgrundschule.
Die Gemeinde
Nordkirchen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später
im Rahmen der Überprüfung auf die vollen Monatsbeiträge für Juni und Juli 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Im Gegensatz zu den Regelungen für die Monate April und Mai 2020 hat die Landesregierung für Juni und Juli keine Beteiligung am Einnahmeausfall in Aussicht gestellt, so dass mit einer Mindereinnahme von 8740 € zu rechnen sein wird.