Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2015
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 87.353.453,53 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 70.339,49 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 70.339,49 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2016 vorgetragen und dort
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2015.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2015 wurde im September 2016 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 19.01.2016 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk ist beigefügt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2015 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.11.2016 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: