Einrichtung als Standort des Gemeinsamen Lernens
Beschlussvorschlag
Der Einrichtung der Mauritiusgrundschule Nordkirchen als Standort des Gemeinsamen Lernens gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW wird zugestimmt.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.10.2016 bittet das Schulamt für den Kreis Coesfeld die Gemeinde Nordkirchen als Schulträgerin um Zustimmung, die Mauritiusgrundschule im Ortsteil Nordkirchen als Standort des Gemeinsamen Lernens nach den Bestimmungen des § 20 (5) SchulG NRW zu erklären.
Der zitierte Gesetzestext hat folgenden Wortlaut:
„ (5) Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden.“
Durch die dauerhafte Einrichtung des Standorts Gemeinsamen Lernens hat die Mauritiusschule die Möglichkeit, weitere Lehrerstellenanteile zu generieren. Nach Möglichkeit soll pro Zug eine halbe Stelle hinzukommen.
Die Grundschulen in Südkirchen und Capelle würden ebenfalls von einer solchen Regelung profitieren, da im Wege einer Abordnung unterrichtendes Personal auch in die beiden Ortsteile fahren würde. Dadurch kann Eltern das Angebot gemacht werden, ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf weiterhin am Wohnort beschulen zu lassen.
Ein Abstimmungsgespräch zwischen den beiden Schulleitungen und dem Schulamt für den Kreis Coesfeld hat bereits im Vorfeld stattgefunden. Beide sehen das Vorhaben sehr positiv und unterstützen es ausdrücklich.
Nach § 20 Abs. 5 SchulG NRW bedarf die Einrichtung einer Schule als Ort des Gemeinsamen Lernens der Zustimmung des Schulträgers, welcher die Schule nach § 76 Nr. 8 beteiligen muss.
Die Schulkonferenz wurde in der Sitzung vom 26.09.2016 nach § 65 Abs. 2 Nr. 8 beteiligt und hat sich ebenfalls positiv ausgesprochen.
Auch der Schulträger sollte damit zu dem geplanten Vorhaben einen positiven Beschluss fassen.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: