Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 23. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die für das Jahr 2016 geltenden Gebührensätze sind durch die 22. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 10.12.2015 beschlossen worden.
Die Höhe der Verbandsbeiträge für das Jahr 2016 wurde der Gemeinde erst nach Beschluss des Rates von den Verbänden mitgeteilt. Daher haben sich Differenzen ergeben, die im Folgejahr ausgeglichen werden müssen. Unter Berücksichtigung der auszugleichenden Differenzen ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2017.
Verband |
Verbandsbeitrag 2015 |
Verbandsbeitrag |
Ausgleich |
Gebührensatz |
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Vorjahre |
2017 |
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Stever |
13,83 € |
13,81 € |
- 0,02 € |
13,79 € |
Funne |
11,99 € |
12,45 € |
+ 0,46 € |
12,91 € |
Emmerbach |
11,00 € |
11,00 € |
+/- 0,00 € |
11,00 € |
Horne |
7,70 € |
7,70 € |
+/- 0,00 € |
7,70 € |
Der Gebührensatz 2017 beinhaltet den Ausgleich aus dem Jahr 2016 und die Gebührenanpassung 2017.
Die Mitteilung der Verbände über die Verbandsbeiträge 2017 wird, wie bisher üblich, erst im Laufe des Jahres 2017 erwartet.
Die ausgewiesenen gemeindlichen Gebührensätze ab 01.01.2017 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.