Betreff
Satzung zur 23. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde für fließende Gewässer
Vorlage
096/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 23. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.

 

Die für das Jahr 2016 geltenden Gebührensätze sind durch die 22. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 10.12.2015 beschlossen worden.

 

Die Höhe der Verbandsbeiträge für das Jahr 2016 wurde der Gemeinde erst nach Beschluss des Rates von den Verbänden mitgeteilt. Daher haben sich Differenzen ergeben, die im Folgejahr ausgeglichen werden müssen. Unter Berücksichtigung der auszugleichenden Differenzen ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2017.

 

Verband

Verbandsbeitrag 2015

Verbandsbeitrag
2016

Ausgleich

Gebührensatz

 

Vorjahre

2017

Stever

13,83 €

13,81 €

- 0,02 €

        13,79 €

Funne

11,99 €

12,45 €

+ 0,46 €

        12,91 €

Emmerbach

11,00 €

11,00 €

+/- 0,00 €

        11,00 €

Horne

7,70 €

  7,70 €

+/- 0,00 €

          7,70 €

 

Der Gebührensatz 2017 beinhaltet den Ausgleich aus dem Jahr 2016 und die Gebührenanpassung 2017.

 

Die Mitteilung der Verbände über die Verbandsbeiträge 2017 wird, wie bisher üblich, erst im Laufe des Jahres 2017 erwartet.

 

Die ausgewiesenen gemeindlichen Gebührensätze ab 01.01.2017 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.