3. Änderung des Bebauungsplanes "Lüdinghauser-Straße-West", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lüdinghauser-Straße-West“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Lüdinghauser-Straße 5, welches inzwischen mit einem Wohn- und Geschäftsgebäude neu bebaut wurde. Hierfür sind im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden.
Zuletzt hat in der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 02.05.2016 die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes stattgefunden.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden von Bürgern keinerlei Stellungnahmen hierzu abgegeben.
Der Kreis Coesfeld als Träger öffentlicher Belange teilt mit Schreiben vom 29.04.2016 mit, dass gegen die geplanten Änderungen keine Bedenken bestehen.
Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Coesfeld erklärt, dass das durch diese Planung verursachte Ausgleichdefizit in Höhe von 2.020 Biotopwertpunkten aus dem gemeindlichen Ökokonto beglichen werden kann.
Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.
Der beiliegende Übersichtsplan erläutert den Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes sowie den der 3. Änderung.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
3.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
in 2015 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: