Betreff
Umgestaltung des Ortskerns von Nordkirchen
Vorlage
004/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt die Durchführung der mit Landeszuschüssen geförderten Umgestaltungsmaßnahmen im Programmgebiet „Aktives Ortszentrum Nordkirchen“ auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - ISEK - vom Juli 2010.

2.         Die Planungen zur Umgestaltung im Ortskern von Nordkirchen sollen auf der Basis des vom Büro Drees & Huesmann dargestellten Plankonzeptes weiter ausgearbeitet und realisiert werden.


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 25.03.2010 den aus der beiliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlichen Bereich des Ortskernes von Nordkirchen als insgesamt umzugestaltenden Raum einschließlich der dargestellten Planungs- und Bauabschnitte beschlossen (Anlage 2). Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu formulieren und bei der Bezirksregierung einzureichen. Ein solcher Projektförderantrag aus Städtebauförderungsmitteln wurde für das Jahr 2011 gestellt auf der Grundlage des vom Büro Drees und Huesmann, Sennestadt, erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - ISEK - vom Juli 2010.

 

Dieses wurde allen Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt übersandt mit Schreiben vom 22.07.2010.

 

Das Entwicklungskonzept ist auf die gebietsbezogene Erneuerung und auf eine positive Entwicklung des Ortskerns von Nordkirchen ausgerichtet durch Maßnahmen im öffentlichen Raum, aber auch auf privaten Grundstücken. Bestandteil des Konzeptes ist ein Maßnahme- und Kostenplan sowie ein Zeit- und Finanzierungsplan, der jedoch, je nach Inhalt der konkreten Mittelzusage, noch angepasst werden muss.

 

Die Bezirksregierung Münster hat die Fördermaßnahme Nordkirchen in ihre Vorschlagsliste zur Förderung im Jahre 2011 aufgenommen. Der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster hat in seiner Sitzung am 11.04.2011 den Vorschlag zum Städteerneuerungsprogramm 2011 für den Regierungsbezirk beschlossen. Danach soll die Gemeinde Nordkirchen im Jahre 2011 Fördermittel für die beantragte Fördermaßnahme „Aktives Ortszentrum Nordkirchen“ zur Höhe von 1.721.000 Euro bewilligt bekommen. Das ist ein Fördersatz von 50 v. H. der veranschlagten Kosten von 3,4 Mio. Euro.

 

In ihrer Stellungnahme hat die Bezirksregierung besonders hervorgehoben, dass die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen sich durch ein überzeugendes Konzept der städtebaulichen Entwicklung auszeichnen. Grundlage sei jeweils eine fundierte Analyse der städtebaulichen Handlungsbedarfe, daraus abgeleitet ein maßnahmenorientiertes Konzept, das unter breiter Beteiligung der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden und der Wirtschaft in den betroffenen Quartieren erarbeitet und beschlossen worden sei.

 

Im nächsten Schritt wird die Bezirksregierung das Förderprogramm konkret mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr abstimmen.

 

Die Mittel sind zwar nicht vollständig in diesem Jahr zu investieren, jedoch zwingt die Gesamtbewilligung der Fördersumme die Gemeinde schon dazu, jetzt tatkräftig und schnell an die Umsetzung des eingereichten Förderprojektes zu gehen.

 

Der konkrete Bewilligungsbescheid wird nicht vor Juni 2011 vorliegen, jedoch sind eben wegen der kurzfristig bewilligten Mittel jetzt bereits Vorentscheidungen für das weitere Vorgehen notwendig. Im Haushalt der Gemeinde Nordkirchen sind für das Jahr 2011 500.000 Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 800.000 Euro veranschlagt.

 

Der Grundsatzbeschluss des Rates vom 25.03.2010 sollte jetzt nach Vorliegen einer konkreten Finanzierungsaussage durch einen konkreten Durchführungsbeschluss ergänzt werde, zumal die Aufteilung in die ehemals geplanten vier Bauabschnitte so nicht beibehalten werden kann. Über eine sinnvolle und realisierbare neue Aufteilung der Bauabschnitte wird in der Sitzung berichtet werden.

 

In dieser Sitzung sollte auch über das weitere Vorgehen im Planungsverfahren beraten und beschlossen werden. Es bieten sich hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:

 

1.         Fortführung der Planung auf der Basis der Ergebnisse der drei Planungswerkstätten und der Darstellungen im integrierten Entwicklungskonzept.

Dies bedeutet eine grundsätzliche Anerkenntnis des vom Planungsbüro Drees & Huesmann zusammengefassten Ergebnisses der Planungswerkstätten sowie der vom Büro selbst eingebrachten Ideen. Auf dieser Grundlage wäre dann die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen.

Zum weiteren Planungsprozess gehört nach Auffassung der Verwaltung dann jedoch auch mindestens ein weiteres Planungsgespräch mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie mit den Gewerbetreibenden in Nordkirchen.

oder

2.         Auslobung eines Realisierungswettbewerbes für den beschlossenen Planungsbereich unter mehreren Fachbüros.

Dabei sollten jedoch wesentliche Ergebnisse des bisherigen Planungsprozesses als Vorgaben an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegeben werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Beauftragung des Büros Drees & Huesmann aus Bielefeld-Sennestadt die sinnvollste Lösung ist. Das Büro hat sämtliche Diskussionen innerhalb der Planungswerkstätten und auch in weiteren Gesprächen zu diesem Thema in Nordkirchen mitbekommen und verfügt selbst über eine gute Planungskompetenz und inzwischen auch über gute Ortskenntnisse in Nordkirchen. Es ist flexibel genug, auch weitere Anregungen im Prozess der Entwurfs- und Ausführungsplanung aufzunehmen und planerisch umzusetzen.

 

Die Verwaltung macht einen Vorschlag zur Beauftragung von Teilleistungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung (Vorlage-Nr. 45).

 

Mit der Bezirksregierung Münster ist abzustimmen, ob eine weitere Direktbeauftragung von dort als vereinbar mit den Förderbestimmungen im Rahmen der Städtebauförderung akzeptiert wird.

 

In der Sitzung wird das bisher erarbeitete Konzept für die Umgestaltungsmaßnahmen vom Büro Drees & Huesmann noch einmal erläutert werden. Das Plankonzept wurde den Fraktionen bereits per E-Mail vom 04.02.2010 zugeleitet.