Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße", Ortsteil Südkirchen
Vorlage
060/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“, durchgeführt im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 die Einleitung des Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ beschlossen. Da in diesem Verfahren die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange abgesehen werden.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die vorher dargestellte Ringstraße im Gewerbegebiet auf zwei Stichstraßen zu reduzieren, um so einen optimaleren Grundstückszuschnitt zu ermöglichen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung und der Betrachtung der zugehörigen umweltbezogenen Aspekte hat in der Zeit vom 01.04.2016 bis 02.05.2016 für alle Interessierten im Rathaus Nordkirchen öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.03.2016 von diesem Änderungsverfahren unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

Aus der Bürgerschaft sind zu diesem Verfahren keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden.

 

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld gibt in ihrer Stellungnahme vom 29.04.2016 Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, kommt zur Anordnung der erforderlichen Hydranten und zur Sicherstellung der baulichen Rettungswege der entstehenden Gebäude.

 

Die inhaltsgleichen Anregungen wurden bereits im Aufstellungsverfahren zu dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ gegeben und enthalten keine neuen Aspekte. Hieraus folgt also keine Ergänzung oder Änderung der Bauleitplanung.

 

Die übrigen Fachdienststellen des Kreises haben keine Bedenken oder Anregungen gegeben.

 

Damit sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gegeben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: