Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohr" im Ortsteil Capelle
Vorlage
076/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde hebt den Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle vom 23.01.2020 auf.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.


Sachverhalt:

 

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes östlich des Ortsteiles Capelle geschaffen werden. Hierzu hatte der Rat der Gemeinde Anfang des Jahres bereits einen Feststellungsbeschluss und einen Satzungsbeschluss gefasst.

 

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen wurde Ende Februar zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Die Bezirksregierung hat Anfang Mai mitgeteilt, dass nach ihrer Ansicht im Rahmen der Offenlegung auch auf den Umweltbelang des Lippeverbandes aus der frühzeitigen Beteiligung hätte hingewiesen werden müssen, sodass nun die öffentliche Auslegung wiederholt werden muss.

 

Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB muss alle umweltrelevanten Informationen auflisten, auch diese, die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind. Der Bekanntmachung aus dem Amtsblatt vom 06.11.2019 zur öffentlichen Auslegung fehlt laut Auskunft der Bezirksregierung diese eine eingegangene, umweltrelevante Stellungnahme des Lippeverbandes vom 23.09.2019 aus der frühzeitigen Beteiligung.

 

Es handelt sich aus Sicht der Gemeinde um einen sehr kleinen Verfahrensfehler, da auf die vom Lippeverband genannten Themen bereits in den Begründungen und den Abwägungsvorschlägen zum FNP und B-Plan eingegangen worden ist.

 

Die Wiederholung der öffentlichen Auslegung fand bzw. findet in der Zeit vom 15.05. bis einschließlich 22.06.2020 statt. Bis zum heutigen Tage der Versendung der Einladung sind keine Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen. Sollten bis Fristende Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken noch eingehen, erhalten die Ratsmitglieder hierüber separat Nachricht und einen entsprechenden Abwägungsvorschlag.

 

Der Sitzungsvorlage liegen erneut die Abwägungsvorschläge zum FNP und B-Plan aus der frühzeitigen Beteiligung, sowie die Abwägungsvorschläge zum FNP und B-Plan aus der ersten Offenlage im November / Dezember 2019 bei.

 

Die Bezirksregierung Münster hat die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nach erneuter Auslegung und erneutem Feststellungsbeschluss kurzfristig in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

30.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: