Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde hebt den Feststellungsbeschluss zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle vom 23.01.2020 auf.
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der
dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der
öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der
wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen beschließt erneut den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil
Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des
Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung
gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, sowie aus der wiederholten öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Mit der 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“
im Ortsteil Capelle sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Entwicklung eines Wohnbaugebietes östlich des Ortsteiles Capelle geschaffen
werden. Hierzu hatte der Rat der Gemeinde Anfang des Jahres bereits einen
Feststellungsbeschluss und einen Satzungsbeschluss gefasst.
Die 23. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen wurde Ende Februar zur
Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Die Bezirksregierung
hat Anfang Mai mitgeteilt, dass nach ihrer Ansicht im Rahmen der Offenlegung auch
auf den Umweltbelang des Lippeverbandes aus der frühzeitigen Beteiligung hätte
hingewiesen werden müssen, sodass nun die öffentliche Auslegung wiederholt
werden muss.
Die Bekanntmachung
zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB muss alle umweltrelevanten
Informationen auflisten, auch diese, die während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangen sind. Der Bekanntmachung aus dem Amtsblatt vom 06.11.2019 zur
öffentlichen Auslegung fehlt laut Auskunft der Bezirksregierung diese eine
eingegangene, umweltrelevante Stellungnahme des Lippeverbandes vom 23.09.2019
aus der frühzeitigen Beteiligung.
Es handelt sich aus
Sicht der Gemeinde um einen sehr kleinen Verfahrensfehler, da auf die vom
Lippeverband genannten Themen bereits in den Begründungen und den Abwägungsvorschlägen
zum FNP und B-Plan eingegangen worden ist.
Die Wiederholung
der öffentlichen Auslegung fand bzw. findet in der Zeit vom 15.05. bis
einschließlich 22.06.2020 statt. Bis zum heutigen Tage der Versendung der
Einladung sind keine Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen im Rahmen der
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen. Sollten bis Fristende
Stellungnahmen, Anregungen oder Bedenken noch eingehen, erhalten die
Ratsmitglieder hierüber separat Nachricht und einen entsprechenden Abwägungsvorschlag.
Der Sitzungsvorlage
liegen erneut die Abwägungsvorschläge zum FNP und B-Plan aus der frühzeitigen
Beteiligung, sowie die Abwägungsvorschläge zum FNP und B-Plan aus der ersten
Offenlage im November / Dezember 2019 bei.
Die
Bezirksregierung Münster hat die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
nach erneuter Auslegung und erneutem Feststellungsbeschluss kurzfristig in
Aussicht gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
30.000,00 |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: