Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung von Verfahren zur
27. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Lebensmittelmarkt Capelle“.
Sachverhalt:
Anlass der Planung
Der Betreiber und
Eigentümer des einzig vorhandenen Lebensmittelmarktes „Edeka“ in Capelle mit
ca. 120 m² Verkaufsfläche hat gegenüber der Verwaltung erklärt, seinen Markt
auf absehbare Zeit schließen zu wollen. Der Ortsteil Capelle würde dann
gänzlich keine Lebensmittelnahversorgung mehr haben. Die Verwaltung ist der
Auffassung, die Nahversorgung in Capelle nicht nur weiterhin sicherzustellen,
sondern auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungszahl in Capelle
weiter ausbauen zu sollen, sofern dafür die Voraussetzungen geschaffen werden
können:
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Planungsrecht schaffen
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geeignetes Grundstück erwerben
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Investor und Betreiber finden
Die Gemeinde
Nordkirchen hat hierzu in den letzten Wochen mit Betreibern von Lebensmittelmärkten
und potentiellen Investoren gesprochen, die grundsätzlich auch ihre
Bereitschaft zur Realisierung eines solchen Marktes unter Beibehaltung der
Kleinflächigkeit erklärt haben. Diese Kleinflächigkeit bedeutet, dass der Markt
nicht mehr als 800 m² Verkaufsfläche zur Verfügung stellen darf.
Örtlichkeit
Der Bedarf eines
solchen Lebensmittelmarktes mit ca. 40-50 Stellplätzen liegt bei etwa 6.000 –
7.000 m² Grundstücksfläche. Diese Freiflächen sind im Bestand des Ortsteiles
nicht vorhanden, geschweige denn eigentumsrechtlich greifbar. Vor diesem
Hintergrund wurden in den Randlagen des Ortsteiles Capelle verschiedene Flächen
betrachtet. Als eine der geeigneten Flächen wird ein Grundstück östlich des
Ortsteiles, gegenüber dem künftigen Baugebiet „Wohr“ angesehen. Der Bereich
liegt direkt südlich der L671 / Bahnhofstraße. Mit dem Grundstückseigentümer
befindet sich die Verwaltung in Gesprächen über den möglichen Erwerb eines entsprechend
großen Grundstückes.
Planung
Der Ortsteil
Capelle befindet sich nach dem heutigen Regionalplan im „Allgemeinen Freiraum
und Agrarbereich“. Großflächiger Einzelhandel in Capelle würde dem Ziel 6.5.1.
des Landesentwicklungsplanes (LEP) entgegenstehen. Eine Planung, die nicht den
Zielen des LEP entgegensteht, wäre allenfalls zulässig, wenn es sich hierbei um
kleinflächigen Einzelhandel (unter 800 m²) handelt.
Das Büro „Planwerk“
aus Münster hat im Vorfeld ein städtebauliches Konzept erstellt mit dem Inhalt,
einen Lebensmittelmarkt (unter 800 m² Verkaufsfläche), ein Cafe / eine Bäckerei
und eine mögliche Wohnnutzung in den Obergeschossen darzustellen (s. Anlage).
Das Konzept stellt zwei Gebäude mit gemischter Nutzung, sowohl Einzelhandel im
EG als auch Wohnen im OG dar. Es wurden bewusst zwei Gebäude entworfen, da die
Unterbringung eines Lebensmittelmarkt und eines Cafe / einer Bäckerei „unter
einem Dach“, auch wenn sie getrennte Eingänge hätten, als eine gemeinsame
Funktionseinheit gelten und das Cafe somit auf die Verkaufsfläche des
Lebensmittelmarktes angerechnet werden würde. Das würde dazu führen, dass die
Verkaufsfläche über 800 m² ansteigt, was aus landesplanerischer Sicht nicht
erlaubt wäre.
Ziel der Planung
Ziel der
Bauleitplanung ist es nun, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes unter 800 m² und eines
kleineren separaten Cafes / einer Bäckerei zu schaffen. Hierzu wird die
Änderung des Flächennutzungsplanes von „Landwirtschaftliche Fläche“ in
„Gemischte Baufläche“ sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Ausweisung eines Mischgebietes erforderlich.
Im weiteren
Verfahren sind Fragen wie z.B. die der Einzelhandelsverträglichkeit mit
Nordkirchen und Südkirchen, der richtigen Verkehrsanbindung an die Landstraße
671 sowie der Lärm- und Geruchssituation im Umfeld zu klären.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
5.000,00 |
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Aufwand / Auszahlung |
10.000,00 |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: