Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Große Feld III" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
052/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Große Feld III“ einschließlich der zugehörigen Begründung gemäß § 10 des Baugesetzbuches zur Satzung.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 07.011.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Da die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung nicht berührt werden, ist die Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden.

 

Inhalt der 1. Änderung ist es, die textlichen und gestalterischen Festsetzungen teilweise zu überarbeiten. Ebenso wurden einzelne Baugrenzen verändert und die Bauordnung 2019 zum Inhalt der Festsetzungen bestimmt.

 

In der Zeit vom 12.03.2020 bis einschließlich 15.04.2020 ist die öffentliche Auslegung der 1. Änderung erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.03.2020 hierauf hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

 

Eine Bürgerinformation zu dieser Bebauungsplanänderung hat am 06.02.2020 im Bürgerhaus stattgefunden. In der Informationsveranstaltung sind lediglich Verständnisfragen gestellt und beantwortet worden. Bedenken oder Anregungen wurden zu dieser Planänderung nicht vorgetragen.

 

Der Kreis Coesfeld – Abteilung Brandschutz – weist in seiner Stellungnahme vom 08.04.2020 darauf hin, dass für allgemeine Wohngebiete eine Löschwassermenge von 96 m³/h für eine Löschzeit von 2 Stunden bereitzustellen ist. Für die in dem Wohngebiet geplante Tagespflegeeinrichtung mit einer Seniorenwohngemeinschaft und für das Wohnheim sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden Bauart 96 m³/h für eine Löschzeit von 2 Stunden vorzuhalten.

 

Die konkreten Anforderungen werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens für diese Gebäude geprüft und eventuell notwendige ergänzende Einrichtungen zur vorhandenen Wasserversorgung der Gelsenwasser AG geplant und realisiert.

 

Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden sie vorgestellt und es wird ein entsprechender Abwägungsvorschlag hierzu gemacht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: