Betreff
Neufassung der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
051/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird in der vorgelegten Fassung zum 01.07.2020 beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund aktueller Änderungen bundesrechtlicher Vorschriften, insbesondere Verpackungs- und Kreislaufwirtschaftsgesetz, ist es erforderlich, die kommunale Abfallentsorgungssatzung an das neue Abfallrecht anzupassen.

 

Insbesondere geht es aber um die kreisweite Beteiligung der Kommunen des Kreises Coesfeld an der Kampagne #wirfuerbio – Kein Plastik in die Biotonne. Dies vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren, insbesondere im Bereich Bioabfall, insgesamt eine abnehmende Sorgfalt bei der Abfalltrennung festzustellen ist.

 

Dadurch drohen, neben der Belastung der Umwelt, auch erhebliche finanzielle Belastungen.

 

Verunreinigter Bioabfall gilt dann nicht mehr als Bioabfall sondern als Restabfall. Für diesen fallen etwa doppelt so hohe Entsorgungskosten an.

 

Die geänderte Abfallsatzung verweist auf eine strengere Einhaltung der Mülltrennung und deren Folgen bei Nichtbeachtung.

 

So nimmt sie bspw. insbesondere darauf Bezug, keine Kunststofftüten oder kunststoffähnliche Abfallsäcke in Bioabfallbehälter einzufüllen, auch nicht bei Nachweis der biologischen Abbaubarkeit.

 

Es werden Kontrollen der richtigen Befüllung bei Abfuhr stattfinden.

 

Wird falscher Müll in den Biotonnen festgestellt, bleiben diese grundsätzlich ungeleert stehen und die betroffenen Haushalte müssen den Inhalt selbständig entsorgen/trennen oder gegen eine Sondergebühr abholen lassen.

 

Mit der kreisweiten Anpassung der Abfallsatzungen soll damit eine gemeinsame Handhabe geschaffen werden, die Abfallerzeuger stärker in die Pflicht zu nehmen und eine höhere Sortierbereitschaft zu erreichen.

 

Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der Muster-Abfallsatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW). Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind in Fettschrift markiert und in einer Synopse zusammengestellt, siehe Anlage 1. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit:

                  

§7 und 8 Gemeindeordnung NW (GO NRW), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KNVG),  Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW).

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: