Betreff
Unterrichtung des Rates nach § 25 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
- Finanzielle Folgen der Corona-Krise für den Haushalt der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
048/2020
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) ist der Rat der Gemeinde u. a. unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das Haushaltsergebnis des Ergebnisplanes oder des Finanzplanes erheblich verschlechtert.

 

Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise sind solche erheblichen Verschlechterungen zu erwarten. Auf der Ertragsseite zeichnet sich ein sehr deutlicher Rückgang der Steuererträge ab. Bei der Gewerbesteuer liegen schon zahlreiche Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen von Nordkirchener Gewerbetreibenden vor. Auch ein massiver Rückgang bei den Anteilen an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer ist durch die wirtschaftlichen Einschränkungen, die die Corona-Krise mit sich bringt, mit großer Sicherheit zu erwarten.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass die tatsächlichen Erträge und Einzahlungen im Haushaltsjahr 2020 deutlich unterhalb der im Haushaltsplan veranschlagten Beträge liegen werden.

 

Auf der Aufwandsseite ist im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit erhöhten Personal- und Sachkosten für Kontroll-, Schutz- und Hygienemaßnahmen zu rechnen. Auch bleibt abzuwarten, welche Zusatzkosten der Gemeinde noch durch die schrittweise Aufnahme des Schulunterrichts und auch im Bereich der Kindertagesstätten entstehen. Weiterhin muss aktuell von deutlich steigenden Sozialleistungsaufwendungen ausgegangen werden.

 

Insgesamt ist daher nach heutigem Stand davon auszugehen, dass im Haushaltsjahr 2020 sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan ein deutliches Defizit entstehen wird.

 

In einem ersten Schritt zur Begrenzung des Defizits hat der Verwaltungsvorstand zunächst die Durchführung u. a. folgender Maßnahmen zeitlich so lange zurückgestellt, bis zuverlässigere Aussagen über das zu erwartende Jahresergebnis 2020 gemacht werden können:

 

-                 Trennwand Gesamtschule

-                 Außenanstrich Grundschule Nordkirchen

-                 IT-Verkabelung Rathaus

-                 IT-Verkabelung Grundschulen

-                 Photovoltaikanlage Dorfgemeinschaftshaus

 

Insgesamt wird ab sofort bei allen neu einzugehenden finanziellen Verpflichtungen zu beurteilen sein, ob diese unter den sich deutlich verändernden finanziellen Rahmenbedingungen noch verantwortbar sind.

 

Mittlerweile liegen der Gemeinde auch schon erste Ausführungen des Kommunalministeriums vor, wie haushaltrechtlich mit den Folgen der Corona-Krise umgegangen werden könnte. Angedacht ist u.a. die „buchhalterische Isolation der Corona-bedingten Schäden“. In der Bilanz sollen diese in einem gesonderten Posten aktiviert und dann ab 2025 über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Auch soll es Regelungen zur Notwendigkeit einer Haushaltssperre und zur Nachtragssatzung geben. Hier sind die konkreten zukünftigen Erlasse abzuwarten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Je nach Verlauf der Corona-Krise