Betreff
Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Südkirchen, Cappenberger Straße
Vorlage
040/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Rat der Gemeinde beschließt den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Südkirchen am Standort Cappenberger Straße nach den Planungen des Architekturbüros Hermann Schappmann, Ostbevern.

 

2.     Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“.


Sachverhalt:

 

Bereits im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nordkirchen ist festgestellt worden, dass auch für das Feuerwehrgerätehaus Südkirchen ein Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf besteht.

 

Zunächst einmal reichen die vorhandenen Umkleidemöglichkeiten nicht aus für eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung der Bekleidung der Feuerwehrleute. Ebenso ist bisher keine konsequente Trennung der Umkleiden für Damen und Herren und für getrennte Dusch- und Toilettenanlagen vorhanden.

 

Ein weiteres Manko ist die nach heutigem Verständnis zu kleine Fahrzeughalle, die weder ausreichend breit noch ausreichend hoch ist, um modernere Fahrzeuge aufzunehmen und ebenso die notwendigen Sicherheitsabstände nicht bieten kann. In der Halle selbst ist ebenfalls keine zeitgemäße Abgasabführung vorhanden.

 

All diese Überlegungen haben zu einem Umbau- und Erweiterungsplan geführt, die der Wehrführung zur Abstimmung vorliegt und in der Sitzung vorgestellt wird. Vorab ist er bereits im Ratsinformationsprogramm eingestellt worden.

 

Die Baumaßnahme verlangt einen Abbruch der bisher auf dem Grundstück stehenden Garagen, da ansonsten kein ausreichender Park- und Fahrraum bestehen bleibt.

 

Es ist vorgesehen, das Gebäude in Richtung Cappenberger Straße grenzständig zum Nachbarn zu verlängern. Dies verlangt eine Einwilligung des Grundstücksnachbarn für diese Grenzbebauung, die bereits fernmündlich gegeben wurde.

 

Ebenso ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ erforderlich, da die bisher dort festgesetzten Baugrenzen überschritten werden müssen.

 

Gleichzeitig soll in diesem Verfahren geprüft werden, ob eine Wohn- und/oder Mischgebietsnutzung auf dem Grundstück der jetzigen Spedition nach Aufgabe des Betriebes an dieser Stelle möglich ist. Das hängt einmal von der Möglichkeit ab, in den neuen Gebäuden den Verkehrslärm der L 810 und die gewerblichen Immissionen der Umgebung erträglich zu begrenzen und anderseits dürfen die Gewerbebetriebe auf der Ostseite der L810 nicht durch eine heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Baumaßnahme an diesem Standort zu realisieren, der nach wie vor sehr ortszentral liegt, verkehrsgünstig zu erreichen ist und auch auf dem Grundstück realisiert werden kann. Es wird kein Vorteil darin gesehen, an einem der Ortsränder ein komplett neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

 

Für diese Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden. Daher ist die Planung weiter auszuarbeiten und mit konkreten Kostenanschlägen zu hinterlegen, sodass bis Ende September ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann.

 

Der konkrete Baubeschluss wird erst gefasst, wenn die Genehmigungsplanung einschließlich der Kostenberechnung vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

x

 

Aufwand / Auszahlung                                          steht

noch nicht fest

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

02 07 02

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: