Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung
- Antrag der Bürgerinitiative Windkraft Nordkirchen vom 24.02.2020
Vorlage
038/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Je nach Beratung.

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgerinitiative Windkraft Nordkirchen hat das als Anlage beigefügte Schreiben an die Gemeinde Nordkirchen gerichtet.

 

Inhaltlich handelt es sich hier um eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nordkirchen. Zuständig hierfür ist der Haupt- und Finanzausschuss, der die Angelegenheit an andere zuständige Stellen verweisen kann.

 

Die weiteren aufgeführten Anlagen können im Sitzungsprogramm der Gemeinde Nordkirchen unter www.nordkirchen.info/buergerinfo/info.php eingesehen werden.