Betreff
Nutzung des Tennenplatzes auf der Sportanlage Südkirchen
Vorlage
164/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen genehmigt die vorgelegte Nutzungsvereinbarung mit der Schützenbruderschaft St. Pankratius Südkirchen über eine Teilfläche des alten Tennenplatzes auf der Sportanlage.

 


Sachverhalt:

 

Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Südkirchen wird von der Gemeinde der alte Tennenplatz nicht mehr benötigt und aus Kostengründen auch nicht weiter unterhalten.

 

Die Schützenbruderschaft St. Pankratius Südkirchen hat Interesse an der Nutzung von etwa 2/3 der Fläche für das Schützenfest, dessen Ablauf hier optimiert werden kann, und andere Vereinsveranstaltungen.

 

Der Vorstand des Vereines und die Verwaltung haben sich auf die in dem beiliegenden Entwurf einer Nutzungsvereinbarung festgelegten Modalitäten für eine Übernahme dieser Fläche verständigt und bitten um Genehmigung dieser Vereinbarung.

 

Das hintere Drittel des Tennenplatzes soll nach den Vorstellungen einer bike-Initiative aus Südkirchen und Umgebung zur Anlage eines bike-parks genutzt werden. Hier könnte Boden aus Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde abgeladen und so modelliert werden, dass sich ein Radparcour bildet. Die Aufsicht über das Gelände haben einige Eltern zugesagt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: