Betreff
Einteilung des Gemeindegebietes Nordkirchen in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
Vorlage
158/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, das Wahlgebiet in die vierzehn aus der Anlage ersichtlichen Wahlbezirke einzuteilen.

 


Sachverhalt:

 

Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW ist es Aufgabe des Wahlausschusses, das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter in den Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Nach wie vor sind somit in Nordkirchen 14 Wahlbezirke zu bilden.

 

Die Verwaltung schlägt wie, diese 14 Wahlbezirke wie folgt auf die einzelnen Ortsteile zu verteilen:

 

Ortsteil Nordkirchen                        7 Wahlbezirke

Ortsteil Südkirchen              4 Wahlbezirke

Ortsteil Capelle                     3 Wahlbezirke

 

Als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung ist lt. Erlass des Landeswahlleiters auf deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit abzustellen. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum Stichtag 30.04.2019 nach dem kommunalen Melderegister. Innerhalb der Ortsteile wurden die Bezirke den geänderten Einwohnerzahlen angepasst.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge gewahrt werden. Weiterhin darf die Anzahl der maßgeblichen Einwohner nach dem Kommunalwahlgesetz die durchschnittliche Einwohnerzahl der Bezirke nicht um mehr als 25% über- oder unterschreiten um eine möglichst gleichmäßige Gewichtung aller Wählerstimmen zu erreichen.

 

Zu dieser Abweichungsregelung hat der Verfassungsgerichtshof in seinem aktuellen Urteil zur Stichwahl des Bürgermeisters ebenfalls Ausführungen gemacht. So stößt eine generelle Anwendung der Abweichung von 25% auf verfassungsmäßige Bedenken. Eine Abweichung von bis zu 15% wird als unproblematisch angesehen. Eine Abweichung zwischen 15 und 25% kann gerechtfertigt sein, wenn diese aus Gründen heraus erfolgt, die ein vergleichbares verfassungsmäßiges Gewicht haben, wie die Wahrung der Wahlrechts- und Chancengleichheit. Im ländlichen Bereich könnte hier in Betracht kommen, auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht zu nehmen, um die Wahlbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

 

In den Ortsteilen Nordkirchen und Capelle werden die Grenzen von 15% in dem Vorschlag der Verwaltung in allen Bezirken deutlich unterschritten. In den Bezirken, in denen zukünftig noch mit Bauaktivitäten und Zuzügen zu rechnen ist, wurde eine niedrigere Einwohnerzahl innerhalb der Toleranzgrenzen gewählt, um hier evtl. hinzukommende Wählerinnen und Wähler noch aufnehmen zu können.

 

Aufgrund der Einwohnerzahlen liegen die Bezirke in Südkirchen oberhalb der 15% Abweichung nach oben. Die maximale Abweichung liegt allerdings noch unter 17%, so dass der gesetzliche Rahmen von 25% deutlich unterschritten wird. Um hier auch einen Wert unterhalb von 15% zu erreichen, wäre die einzige Möglichkeit, einzelne Bereiche von Südkirchen Wahlbezirken in den Ortsteilen Nordkirchen und/oder Capelle zuzuordnen. Da in Nordkirchen die Wahlkreisbewerber(innen) häufig auch einen Ortsteilbezug haben und politische Themen immer wieder auch einen Bezug zu einem bestimmten Ortsteil haben, ist die Verwaltung der Auffassung dass, wie oben ausgeführt, die Rücksicht auf gewachsene Ortsstrukturen mindestens genau so gewichtig ist, wie die Wahlrechtsgleichheit. In den Bereichen, die einem anderen Ortsteil zugeordnet würden, wäre ansonsten sehr wahrscheinlich mit einer geringeren Wahlbeteiligung zu rechnen. Die vorgeschlagenen Wahlbezirke orientieren sich daher auch in Südkirchen an den Ortsteilgrenzen.

 

Für die Einteilung der Wahlbezirke für die Kreistagswahl ist der Kreiswahlausschuss zuständig. Die Kreisverwaltung hat hierzu mitgeteilt, dass, wie auch bei der letzten Wahl, es in Nordkirchen wegen der Einhaltung der Größenabweichungen nur einen Wahlbezirk ausschließlich auf Nordkirchener Gebiet geben kann. Ein zweiter Wahlbezirk muss zusammen mit Bereichen aus einem Nachbarort gebildet werden.

 

Bei der letzten Wahl hat der Ortsteil Capelle zusammen mit Bezirken aus der Gemeinde Ascheberg (vorrangig Herbern) diesen Kreiswahlbezirk gebildet. In Absprache mit der Gemeinde Ascheberg würde die Verwaltung diese Vorgehensweise dem Kreiswahlleiter auch für die Kommunalwahl 2020 vorschlagen.

 

Straßenzuordnungen zu den einzelnen Wahlbezirken sowie Übersichtspläne zu den Wahlbezirken liegen der Vorlage bei.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: