Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, das Wahlgebiet in die vierzehn aus der Anlage ersichtlichen Wahlbezirke einzuteilen.
Sachverhalt:
Nach den Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes NRW ist es Aufgabe des Wahlausschusses, das Wahlgebiet in
so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter in den Wahlbezirken zu wählen
sind.
Nach wie vor sind somit in Nordkirchen 14 Wahlbezirke
zu bilden.
Die Verwaltung schlägt wie, diese 14
Wahlbezirke wie folgt auf die einzelnen Ortsteile zu verteilen:
Ortsteil Nordkirchen 7 Wahlbezirke
Ortsteil Südkirchen 4 Wahlbezirke
Ortsteil Capelle 3 Wahlbezirke
Als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung
ist lt. Erlass des Landeswahlleiters auf deutsche Einwohner und Einwohner mit
EU-Staatsangehörigkeit abzustellen. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum
Stichtag 30.04.2019 nach dem kommunalen Melderegister. Innerhalb der Ortsteile
wurden die Bezirke den geänderten Einwohnerzahlen angepasst.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist
darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge gewahrt werden.
Weiterhin darf die Anzahl der maßgeblichen Einwohner nach dem
Kommunalwahlgesetz die durchschnittliche Einwohnerzahl der Bezirke nicht um
mehr als 25% über- oder unterschreiten um eine möglichst gleichmäßige
Gewichtung aller Wählerstimmen zu erreichen.
Zu dieser Abweichungsregelung hat der
Verfassungsgerichtshof in seinem aktuellen Urteil zur Stichwahl des
Bürgermeisters ebenfalls Ausführungen gemacht. So stößt eine generelle
Anwendung der Abweichung von 25% auf verfassungsmäßige Bedenken. Eine
Abweichung von bis zu 15% wird als unproblematisch angesehen. Eine Abweichung
zwischen 15 und 25% kann gerechtfertigt sein, wenn diese aus Gründen heraus
erfolgt, die ein vergleichbares verfassungsmäßiges Gewicht haben, wie die
Wahrung der Wahlrechts- und Chancengleichheit. Im ländlichen Bereich könnte
hier in Betracht kommen, auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht zu nehmen, um
die Wahlbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
In den Ortsteilen Nordkirchen und Capelle werden
die Grenzen von 15% in dem Vorschlag der Verwaltung in allen Bezirken deutlich
unterschritten. In den Bezirken, in denen zukünftig noch mit Bauaktivitäten und
Zuzügen zu rechnen ist, wurde eine niedrigere Einwohnerzahl innerhalb der
Toleranzgrenzen gewählt, um hier evtl. hinzukommende Wählerinnen und Wähler
noch aufnehmen zu können.
Aufgrund der Einwohnerzahlen liegen die
Bezirke in Südkirchen oberhalb der 15% Abweichung nach oben. Die maximale
Abweichung liegt allerdings noch unter 17%, so dass der gesetzliche Rahmen von
25% deutlich unterschritten wird. Um hier auch einen Wert unterhalb von 15% zu
erreichen, wäre die einzige Möglichkeit, einzelne Bereiche von Südkirchen
Wahlbezirken in den Ortsteilen Nordkirchen und/oder Capelle zuzuordnen. Da in
Nordkirchen die Wahlkreisbewerber(innen) häufig auch einen Ortsteilbezug haben
und politische Themen immer wieder auch einen Bezug zu einem bestimmten
Ortsteil haben, ist die Verwaltung der Auffassung dass, wie oben ausgeführt,
die Rücksicht auf gewachsene Ortsstrukturen mindestens genau so gewichtig ist,
wie die Wahlrechtsgleichheit. In den Bereichen, die einem anderen Ortsteil
zugeordnet würden, wäre ansonsten sehr wahrscheinlich mit einer geringeren
Wahlbeteiligung zu rechnen. Die vorgeschlagenen Wahlbezirke orientieren sich
daher auch in Südkirchen an den Ortsteilgrenzen.
Für die Einteilung der Wahlbezirke für die
Kreistagswahl ist der Kreiswahlausschuss zuständig. Die Kreisverwaltung hat
hierzu mitgeteilt, dass, wie auch bei der letzten Wahl, es in Nordkirchen wegen
der Einhaltung der Größenabweichungen nur einen Wahlbezirk ausschließlich auf
Nordkirchener Gebiet geben kann. Ein zweiter Wahlbezirk muss zusammen mit
Bereichen aus einem Nachbarort gebildet werden.
Bei der letzten Wahl hat der Ortsteil
Capelle zusammen mit Bezirken aus der Gemeinde Ascheberg (vorrangig Herbern)
diesen Kreiswahlbezirk gebildet. In Absprache mit der Gemeinde Ascheberg würde
die Verwaltung diese Vorgehensweise dem Kreiswahlleiter auch für die
Kommunalwahl 2020 vorschlagen.
Straßenzuordnungen zu den einzelnen
Wahlbezirken sowie Übersichtspläne zu den Wahlbezirken liegen der Vorlage bei.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: