Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
121/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2016 wird angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Bisher wurde die Abfallentsorgungsgebühr für den Innenbereich und den Außenbereich differenziert kalkuliert. Im WTULA und im HFA wurde bereits der Beschluss gefasst, die Gebührenkalkulation auf eine Einheitsgebühr nach den rechtlichen Vorgaben zu erstellen. Des Weiteren wurde die Berechnungsmethode geändert, indem eine Grundgebühr zur gerechteren Verteilung der tatsächlichen Kosten eingeführt wurde.

 

Entsprechend ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:

 

 

Die Betriebsabrechnung 2014 ergibt eine Kostenüberdeckung i. H. v. 2.633,54 €, die dem Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Des Weiteren besteht noch eine Überdeckung aus den Vorjahren i. H. v. 33.845,22 €. Damit die Abfallentsorgungsgebühren in den nächsten Jahren stabil gehalten werden können, soll die Hälfte des Gesamtbetrages der Überdeckungen in die Gebührenkalkulation 2016 mit einfließen und der Rest als Sonderposten zur Auflösung in den Folgejahren eingestellt werden.

 

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr zu befreien und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Die durch die Änderung der Umstellung der Abfallentsorgungsgebühren verursachten Tonnentäusche, werden dem Gebührenzahler nicht in Rechnung gestellt.

 

Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab dem 01.01.2016 maßgeblichen Gebührensätze gemäß der Anlage 1 kalkuliert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.