Betreff
Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
119/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren ist aktuell mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia überprüft worden. Insgesamt konnten die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr stabil gehalten werden.

 

Entsprechend ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:

 

 

nicht Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder

2015

2016

2015

2016

Schmutzwassergebühr

3,03 €

3,03 €

1,87 €

1,86 €

Niederschlagswassergebühr

0,64 €

0,65 €

0,57 €

0,56 €

 

Die Gebührensenkung für die Lippeverbandsmitglieder resultiert daraus, dass die Verbandsmitglieder den Lippeverbandsbeitrag direkt an den Lippeverband zahlen und somit nicht über die Gebührenkalkulation der Gemeinde von der Erhöhung des Beitrages betroffen sind.

 

Die Personalkosten und die Betriebskosten bleiben konstant. Bei den Personalkosten ist eine Tariferhöhung von 2 % einkalkuliert. Die Abschreibungen erhöhen sich aufgrund der Investitionen in 2014 und der Berechnung nach Wiederbeschaffungszeitwerten. Durch die Prüfung der Concunia wurden die Kapitalkosten in der Berechnung angepasst. Die Concunia teilt mit, dass die Gemeinde mit 4,2 % Kapitalverzinsung an der unteren Grenze im kommunalen Vergleich liegt. Die Gemeinde darf bis zu 6,5 % erheben. Um eine weitere Belastung des Haushalts zu vermeiden empfiehlt die Concunia, die Verzinsung auf 6,5 % zu erhöhen. Der Lippeverbandsbeitrag ist um 10.223,00 € gestiegen.

 

Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und mögliche Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. In der Gebührenkalkulation 2016 werden der Fehlbetrag aus 2013, der nur zum Teil in der Gebührenkalkulation 2015 aufgelöst wurde, i. H. v. 16.148,88 € und der Fehlbetrag aus 2014 i. H. v. 25.218,36 € aufgelöst.

 

Der bei den Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen Abwassergebühren nahezu gleichbleibend belastet (+2,00 Euro jährlich).

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.