Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Dörfer Kamp", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“.
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Lüdinghauser Straße 58 beantragt die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, erweiterte Baugrenzen in Richtung Lüdinghauser Straße auszuweisen. Das Grundstück ist bebaut mit einem gewerblich genutzten Objekt, in dem eine Versicherungsagentur und ein Fahrradladen untergebracht sind. Beide Mieter haben vergrößerten Flächenbedarf, der sinnvoll nur noch zur Lüdinghauser Straße hin realisiert werden kann. Dagegen spricht jedoch die bisher im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze, die in einem Abstand von ca. 5 m zur Hinterkante des Gehweges der Lüdinghauser Straße gezogen ist.
Der beiliegende Lageplan zeigt die heutige Situation und auch die gedachte Erweiterung.
Die Verwaltung sieht grundsätzlich keine Bedenken, ein solches Änderungsverfahren einzuleiten.
Bis zur Sitzung wird noch mit dem Eigentümer des Grundstückes Lüdinghauser Straße 60 gesprochen werden mit der Frage, ob auch dort Erweiterungsplanungen bestehen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
1.500 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
3.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: