Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
105/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben sich in ihrer letzten Sitzung inhaltlich mit der Abfallsatzung, speziell mit einem notwendigen Anschluss- und Benutzungszwang für eine Biotonne im Außenbereich auseinandergesetzt. Ein weiteres Thema innerhalb der Abfallentsorgung war eine zusätzliche Gebühr für eine zweite Bio- oder Papiertonne.

 

Zum weiteren Sachverhalt verweise ich auf die Vorlage-Nr. 082/2015.

 

In der Sitzung am 03.11.2015 hat der HFA mit Beschluss die Verwaltung beauftragt, die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen zum 01.01.2016 so zu ändern, dass auch für den bisherigen Außenbereich der Gemeinde ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne eingeführt wird und es damit zukünftig eine einheitliche Gebühr für den gesamten Bereich der Gemeinde gibt.

 

Weiterhin soll die neue Gebührensatzung Gebühren für zusätzliche Bio- oder Papiertonnen enthalten.

 

Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage einen Entwurf zur Abfallsatzung vor, die dann zum 01.01.2016 in Kraft treten würde. Ein Entwurf zur Abfallgebührensatzung wird für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: