Beschlussvorschlag
Durch die nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 GO vorgenommene Wahl sind
……………………………………………………….. als Schiedsperson und
……………………………………………………….. als stellvertretende Schiedsperson
gewählt.
Sachverhalt
Die Amtszeit der Schiedsfrau Stefanie Benting und ihres Stellvertreters Günter Drögekamp endet am 07.01.2016. Beide stehen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.
Auf den Aufruf in den örtlichen Zeitungen, sich bei Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bei der Gemeinde zu melden, haben sich vier Personen beworben. Diese haben sich in der HFA-Sitzung am 03.11.2015 im nicht öffentlichen Teil vorgestellt.
In der Ratssitzung wird nun die Wahl zur Schiedsperson und der Stellvertretung vorgenommen. Zur Wahl stehen:
A Eva-Maria Beneke, Bolland 50
B Hubert Kersting, Dahlienweg 8
C Markus Teipel, Haverkampring 35
D Barbara Zahler, Asternweg 8 a
Die Wahl findet nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 GO statt. Diese werden, soweit niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, findet zwischen den Personen, die die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, einen engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: