Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ im Ortsteil Südkirchen nach § 2 des Baugesetzbuches.
Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wilhelm-Raiffeisen-Straße“ ist rechtskräftig. Die Gemeinde kann über die Gewerbeflächen ab dem 01.11. dieses Jahres verfügen. Der Bebauungsplan sieht bisher eine Ringstraße vor zwischen den beiden von Norden her zulaufenden Ästen der Wilhelm-Raiffeisen-Straße.
In den vergangenen Monaten ist mit verschiedenen Gewerbeinteressenten über die Baugrundstücke gesprochen worden. Es liegt für den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und ländliche Entwicklung am 27.10.2015 ein erster Vergabevorschlag der Gemeinde vor. Der beiliegende Aufteilungsplan zeigt, dass die Flächenwünsche einiger Betriebe besser realisiert werden können, wenn aus der Ringstraße zwei nach Norden hin angebundene Stichstraßen werden. Dies verlangt eine Änderung des Bebauungsplanes, da ja ansonsten Straßenverkehrsflächen bebaut werden müssten. Über die zu verkaufenden Gewerbegrundstücke sind jedoch Ver- und Entsorgungsleitungen zu führen, die grundbuchlich gesichert werden.
Diese Änderung des Bebauungsplanes kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies bedeutet, dass lediglich die öffentliche Auslegung und kein vorzeitiges Verfahren zur Beteiligung der Bürger und Behörden durchgeführt werden muss. Ebenso kann auf eine weitere Prüfung von Umweltbelangen verzichtet werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
4.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: