Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die in der Sitzung gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 06.11.2014 zu Fragen der Windkraftnutzung in Nordkirchen unter anderem Folgendes beschlossen:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg die
im Jahre 2013 zunächst beendete flächendeckende Betrachtung des Raumes der
Gemeinde Nordkirchen zur Darstellung von Windvorranggebieten im
Flächennutzungsplan fortzusetzen und die Ergebnisse zu gegebener Zeit im
Ausschuss vorzustellen.
2. Der
Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Regelung von
Windenergieanlagen-Vorranggebieten im gesamten Gebiet der Gemeinde Nordkirchen
auf der Basis der 2013 bereits diskutierten und nunmehr zu komplettierenden
Untersuchungen und Planungen mit dem Ziel der Schaffung einer geordneten und
den aktuellen gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben entsprechenden
Regelungssituation unter Einbeziehung der bereits als notwendig erkannten
einschränkenden Bedingungen für das Gebiet der Gemeinde Nordkirchen.
Zugleich wird ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windvorranggebiet
Beifang-Osterbauerschaft“ eingeleitet.
Planungen für konkrete Windenergieanlagen werden im Rahmen von
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bei Bedarf durchgeführt.
3. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen spricht sich dafür aus, dass bei konkreten Projekten zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Nordkirchener Gemeindegebiet versucht werden soll, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nordkirchen eine Partizipationsmöglichkeit zu eröffnen.
Auf der Basis dieser Beschlüsse ist unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung und insbesondere neuerer Entwicklungen zur Berücksichtigung der Belange der Flugsicherung das „Standortkonzept Windenergie“ vom Büro NWP überarbeitet worden und wird in der Sitzung vorgestellt werden. Danach erhalten die Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde diese Ausarbeitung zur weiteren internen Diskussion, bevor dieses Standortkonzept in der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses als Grundlage für eine konkrete Flächennutzungsplanung beschlossen werden sollte.
Herr Dipl.-Ing. Aufleger von der NWP-Planungsgesellschaft wird das Ergebnis der Untersuchungen in der Sitzung vortragen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 Räumliche
Planung |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: