Entwicklungsperspektiven und deren Auswirkungen zum denkbaren Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes in der Gemeinde Nordkirchen
Beschlussvorschlag
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine funktionale Beschreibung eines
Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle auf der Basis einer Vorplanung (in
Anlehnung an Leistungsphase 2 der HOAI) für die Leistungsbilder Gebäude und
technische Ausrüstung zu erstellen.
2.
Dieser Prozess wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils
einem Vertreter jeder Fraktion und Gruppierung, begleitet.
3.
Die Ergebnisse sollen in die Haushaltsplanberatungen 2016 einfließen.
Sachverhalt
Die Entwicklung
Das Hallenbad und die
Sporthalle im Schlosspark wurden Anfang der 70er Jahre vom Land
Nordrhein-Westfalen gebaut und über viele Jahre betrieben. Nachdem das Land
2006 signalisiert hatte die Anlage aufgeben zu wollen, ist die Gemeinde
Nordkirchen im Jahr 2007 Eigentümerin des kombinierten Schwimm- und
Sporthallengebäudes im Schlosspark Nordkirchen geworden. Seitdem betreibt die
Fa. Aqua Park aus Papenburg das Bad in eigener technischer und wirtschaftlicher
Verantwortung. Dazu wurde mit der Betreiberin ein Erbbaurechtsvertrag zum
Betrieb und Unterhaltung der Sportanlage mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027
vereinbart.
Grundlage dieser
Entscheidung war, für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen sowie
für die Vereine ein Schwimm- und Sportangebot vorzuhalten. Dabei spielt aber
auch insbesondere das Schulschwimmen eine bedeutende Rolle.
Die Bedeutung des Schwimmsports
Eine Studie, die von
Vertretern aus Sportministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, den
Sportverbänden in Nordrhein-Westfalen und weiteren Institutionen auf
nordrhein-westfälischer Ebene erarbeitet worden ist und Wege zur
Bestandssicherung kommunaler Hallen- und Freibäder beschreibt, kommt zu dem
Ergebnis, dass öffentliche Bäder als wichtige Infrastruktureinrichtung
gesellschaftspolitische Aufgaben wahrnehmen, sie einen Beitrag zur Erhaltung
der Lebensqualität einer Kommune darstellen, in dem sie sportlichen,
schulischen und Gesundheits- und Freizeitaspekten dienen und sie insbesondere angesichts
steigender Ertrinkenden die notwendige Schwimmausbildung von Kindern und
Jugendlichen ermöglichen. Gleichzeitig wird darin deutlich gemacht, dass das
Wohnumfeld und dessen Freizeitqualität mit Einrichtungen wie Schwimmbädern für
die Bevölkerung einen hohen Stellenwert haben und der Gesundheits- und
Freizeitwert von Städten und Gemeinden wichtige Aspekte sind, welche die
Entscheidung des Bürgers, sich an einem Ort nieder zu lassen, mit beeinflussen
und eine Kommune attraktiver machen.
Hinzu kommt, dass
Schulträger und damit die Kommunen verpflichtet sind, das lehrplanmäßige
Schulschwimmen zu ermöglichen.
Die DLRG hat in einer
aktuellen Statistik deutlich gemacht, dass 50 % der Kinder- und Jugendlichen
und ein Viertel der Erwachsenen nach eigenen Angaben Nichtschwimmer und
schlechte Schwimmer sind.
Auch die Grundschulleitungen
in Nordkirchen bestätigen, dass rund 40 % der Schulkinder vor Beginn des
Schwimmunterrichts an den Grundschulen nicht oder unzureichend schwimmen
können.
Außerdem dürfe nach Ansicht
der DLRG gerade der demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der
Bevölkerung nicht vergessen werden. Ältere Menschen hätten häufig Probleme am
Bewegungsapparat oder Gelenkverschleiß an Knie und Hüften. Beim Schwimmen könne
man sich bei relativ geringer Gelenkbelastung bewegen, die Muskeln trainieren
und Herzkreislauftraining machen, so Andreas Bieder, Leiter des Lehr- und
Forschungsgebietes Schwimmen an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Die Nutzer
Das Hallenbad wird im
Wesentlichen von folgenden Nutzern besucht:
·
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen
·
Auswärtige Besucher und Touristen, auch solche, die das Sportangebot
mit einem Besuch des Schlosses und des Ortes Nordkirchen verknüpfen
·
DLRG Nordkirchen e. V.
·
Ausbildung durch die DLRG zur Rettungsschwimmfähigkeit von Lehrerinnen
und Lehrern und Vereinsbetreuern der JCS-Gesamtschule, Caritas,
Kinderheilstätte (ca. 50 bis 60 jährlich)
·
Tauchsport Nordkirchen e. V.
·
Schwimmverein Wasserfreunde Nordkirchen e. V.
·
Mauritiusgrundschule Nordkirchen
·
Grundschulverbund Nordkirchen mit den Standorten Südkirchen und Capelle
·
Johann-Conrad-Schlaun Gesamtschule
·
Maximilian-Kolbe-Schule
·
Caritas-Werkstätten
·
Fachhochschule für Finanzen
·
Volkshochschule, Wassergymnastik
·
Absolvierende von Sportabzeichen
·
Weitere Vereine der Gemeinde Nordkirchen, die das Bad und die
Sporthalle nutzen
·
Attraktiv sind auch die angebotenen Schwimmkurse und die
Kindernachmittage der DLRG Nordkirchen, an denen bis zu 100 Kinder und
Jugendliche einmal monatlich teilnehmen.
Zur Bewertung der
Gesamtsituation und der Erarbeitung eines Konzeptes, das unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit ein Angebot für Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit
bereit hält, wurde von der PROVA Unternehmensberatung ein Gutachten erstellt.
Das Unternehmen hat mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bädermanagement und
begleitet Kommunen und Investoren beim Bau und Betrieb von Schwimmbädern und
Freizeitanlagen.
Ein Ergebnis ist, dass mit
ca. 30.000 Jahresbesuchern aus den Bereichen Schulen und Öffentlichkeit der
Besuch des Nordkirchener Bades überdurchschnittlich, bezogen auf die Größe der
Gemeinde Nordkirchen, ist.
Die aktuelle Situation
Der Betreiber hat, wie
bereits mehrfach in den politischen Gremien der Gemeinde Nordkirchen berichtet,
im Jahre 2014 erklärt, dass er mit den Erlösen aus Eintrittsgeldern und der
Zahlung der Gemeinde Nordkirchen auf Dauer einen regulären Badbetrieb nicht
aufrechterhalten kann und um eine deutliche Erhöhung des Zuschusses gebeten. Daraufhin
sind in weiteren Gesprächen diese Anforderungen konkretisiert worden, auch
unter Darstellung und Auflistung der bereits bestehenden technischen Reparatur-
und Sanierungsnotwendigkeiten.
An der dringenden Notwendigkeit
weiterer Investitionen in das Gebäude und die Badtechnik zum Erhalt eines
sicheren Badebetriebes bestehen auch seitens der Gemeinde Nordkirchen keine
Zweifel. Hierbei ist nach einer aktuellen Kostenschätzung des Betreibers von
mindestens 3,3 Mio. € auszugehen. Dabei sind Maßnahmen der energetischen
Sanierung des Altgebäudes, die hier ohne Zweifel zum Erreichen aktueller
Standards notwendig sind, und Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Gebäudes nicht
im Ansatz berücksichtigt. Diese Zahl wurde auch durch eine von der Gemeinde in
Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung im Wesentlichen bestätigt, die zu dem
Ergebnis eines geschätzten Renovierungsstaus in Höhe von 2,8 Mio. kommt.
Angesichts der deutlichen Erhöhung
des vom Betreiber erwarteten Zuschusses, des erkennbar fortschreitenden
Verfalls des Gebäudes und der auch nach Durchführung der beabsichtigen
Sanierungsschritte bleibenden Unwirtschaftlichkeit, hat der Rat der Gemeinde am
10.03.2015 die Verwaltung beauftragt, mögliche Entwicklungsperspektiven und
deren Auswirkungen zum Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes zu erarbeiten.
Mit Schreiben vom 01.06.2015
hat die Betreiberin, die Firma Aqua Park, zwischenzeitlich einen neuen
Vertragsentwurf zum weiteren Betrieb des Gebäudes am Schlosspark formuliert.
Aus Sicht der Verwaltung ist
mit dem Vorschlag trotz der deutlichen Erhöhung des Zuschusses keine
grundlegende Sanierung verbunden und es bleibt das Risiko des Ausfalls der
Technik an nicht erwarteter Stelle mit der Folge eines weiteren Zuschussbedarfs.
Zwischenzeitlich hat sich
die Verwaltung intensiv mit möglichen Entwicklungsperspektiven und deren
Auswirkungen zum Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes befasst und kommt
insgesamt zu folgendem Ergebnis:
Bleibende Unwirtschaftlichkeit des Hallenbades im Schlosspark
Anhand folgender Daten ist
bereits erkennbar, dass das Hallenbad- und Sporthallengebäude nach heutigem
Verständnis unwirtschaftlich sein muss, da der hohe Anteil der Nebenflächen,
die seinerzeit gewählte Ausstattung und die übermäßige Kubatur sehr hohe
Unterhaltungskosten zur Folge haben müssen, die auch durch Sanierungsarbeiten
nicht gemindert werden können.
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Hallenbad/Sporthalle Bestand |
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Hallenbad/Sporthalle Neuplanung |
Bruttogeschossfläche |
3.596 qm |
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1.745 qm |
Schwimmbecken |
10 m x 25 m (4 Bahnen) Tiefe bis 3,80 m |
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10 m x 25 m (4 Bahnen) Tiefe bis 1,80 m ohne Sprungturm |
Sporthalle |
18 m x 33 m |
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17 m x 29 m |
Tribüne Hallenbad/ Sporthalle |
vorhanden |
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nicht erforderlich |
Die Zahlen für das Volumen
eines Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle wurde im Rahmen des
Gutachtens der PROVA Unternehmensberatung ermittelt.
Hinzu kommt, dass das
Hallenbad und auch die Sporthalle in keiner Weise senioren- und
behindertengerecht sind. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass Sport- und
Umkleidebereiche auf unterschiedlichen Ebenen liegen und ein Aufzug nicht
vorhanden ist, können auch nicht alle Funktionsbereiche erreicht werden. Damit
sind die Bewohner und Bewohnerinnen der „Kinderheilstätte Nordkirchen“ als
große Behinderteneinrichtung im Ort, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
„Werkstätten Nordkirchen“ des Caritasverbandes, aber auch viele in ihrer
Bewegung eingeschränkte und insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Nordkirchen in großen Teilen von einer Nutzung der Einrichtungen
ausgeschlossen. Dies ist auch insgesamt vor dem Hintergrund der zunehmend älter
werdenden Bürgerschaft zu sehen. Die Problematik wird auch des Öfteren sowohl
im Hallenbad als auch bei der Gemeinde Nordkirchen vorgetragen.
Auch der Gebäudestandort mit
der Lage im Schlosspark ist aus Sicht der Gemeinde nicht optimal:
o SchülerInnen der Mauritiusschule
müssen, obwohl das Bad ja in Nordkirchen liegt, mit dem Bus dorthin gebracht
und wieder abgeholt werden. Das verursacht Buskosten und es geht Zeit für die
Fahrt verloren, die als echte Schwimm- oder Sportzeit nicht zur Verfügung
steht.
o Im Schlosspark stehen keine
Buswarteplätze und eine nur sehr begrenzte Zahl von Pkw-Stellplätzen zur
Verfügung, so dass Besucher, die mit dem Pkw anreisen, hierdurch eher
abgeschreckt werden. Im denkmalgeschützten Schlosspark können aber auch keine
weiteren Stellplätze geschaffen werden.
o Ein Neubau auf dem
Grundstück östlich der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule wäre sowohl von den
Schülern/Schülerinnen der Gesamtschule, der Mauritiusschule und der
Maximilian-Kolbe-Schule fußläufig erreichbar.
Fazit
Eine Schließung des
Schwimmbades ohne eine zukünftige Alternative auf dem Gebiet der Gemeinde
Nordkirchen wird nicht nur dazu führen, dass der rechtlich vorgegebene Rahmen
für den Schulsport nicht mehr eingehalten wird, sondern würde auch eine Aufgabe
des Schwimmangebotes in der Gemeinde und voraussichtlich auch eine Auflösung der
Vereine bedeuten. Auch für die anderen Nutzer würde dies zu erheblichen
Einschränkungen und Beeinträchtigungen führen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieses
ein enormer Verlust für die Infrastruktur und die Attraktivität der Gemeinde
Nordkirchen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach einer ersten Abfrage freie
Kapazitäten in den Nachbarkommunen für den Schul- und Vereinssport nicht
vorhanden sind.
Mit dem Neubau eines
zeitgemäßen Hallenbades würden folgende Ziele für die künftige Entwicklung der
Gemeinde Nordkirchen verfolgt:
o Als einziges öffentliches
Schwimmangebot im Ort ist das Bad mit einer nebenstehenden Sporthalle ein
wichtiger Baustein der örtlichen Infrastruktur und ein Treffpunkt des örtlichen
Lebens.
o Soziale und
gesellschaftliche Integration der Bürgerinnen und Bürger in das Leben im Ort.
Dies gilt in besonderer Weise für Menschen mit Handicaps, Flüchtlinge,
Asylbewerber und andere Gruppen, die besser integriert werden sollen.
o Das „Bad für Alle“ wäre ein
Baustein des Konzeptes „Inklusives Nordkirchen“, an dem seit Jahren gearbeitet
und welches in Schritten umgesetzt wird, u. a. durch vertiefende Planungen und
Realisierungsschritte in dem Projekt der Regionale 2016 „Nordkirchen auf dem
Weg zur inklusiven Gemeinde“. http://www.regionale.2016.de/
o Gesundheitsförderung der
Bevölkerung, beginnend im Babyalter mit dem Thema „Wassergewöhnung“ über die Schulen bis hin zur älteren
Bevölkerung.
o Verwaltungsseitig wird es
für zwingend erforderlich gehalten, allen Kindern der Gemeinde und den
erwähnten sozialen Einrichtungen in jedem Fall das Schwimmen und Schwimmen
lernen zu ermöglichen. Der Anteil der Nichtschwimmerkinder in den Schulen ist -
wie bereits ausgeführt - erschreckend hoch. Dieser Entwicklung sollte dringend
gegengesteuert werden, indem weiterhin der Schwimmsport für alle
Grundschulkinder ermöglicht wird. Die BASS (bereinigte amtliche Sammlung der
Schulvorschriften NRW) sieht vor, dass im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang
eines vollen Schuljahres Schwimmen erteilt werden muss.
o Auch für die Gesamtschule
ist für den Schulsport nicht nur ein Schwimmbad, sondern auch eine weitere
Sporthalleneinheit dringend erforderlich, da das Fach „Sport“ im Abitur als
Prüfungsfach zugelassen ist und der Sportflächenbedarf für den allgemeinen
Schulsport wie auch für den Vereinssport nicht anders gedeckt werden kann. Auch
im Bereich der Sekundarstufe I ist Schwimmen ein verbindlicher Inhaltsbereich.
Es ist nach der BASS notwendig, Schwimmunterricht in ausreichendem Maße zu
gewährleisten. Entsprechendes gilt auch für die Sekundarstufe II. Nach der BASS
wird Schwimmen allgemein als verbindliche Sportart betrachtet und muss in jedem
Fall im Lehrplan vorhanden sein.
o Ein Schwimmbad im Ort ist u.
a. ein wichtiges Indiz für Familienfreundlichkeit.
o Ein Saunabereich wäre bei
den Angeboten im näheren Umkreis nicht wirtschaftlich und wäre aus Sicht der
Verwaltung bei den weiteren Überlegungen nicht vorzusehen. Nach aktuellen
Umfragen ist ein Badegast bereit, für das Besondere, z. B. eine üppige
Saunalandschaft, ein komfortabler Wellnessbereich oder rasante Rutschen auch 45
Minuten Anfahrt in Kauf zu nehmen. Dagegen sehen Badegäste ein Schwimmbad mit
Familien-, Sport- und Gesundheitsangeboten vorzugsweise in ihrer eigenen Stadt.
Bereits jetzt schon
unterrichtet die Gesamtschule mit 1 Wochenstunde unter dem Mindestangebot für
das Fach Sport (bedeutet: statt 16 Wochenstunden nur 15 Wochenstunden pro
Schüler in der SEK I) und hat hierfür von der Bezirksregierung Münster eine
Ausnahmegenehmigung erhalten. Mit Schließung der Sporthalle und des Hallenbades
fehlen insgesamt 34 Wochenstunden, die an anderer Stelle aufgefangen werden
müssen, damit der Schulbetrieb nicht gefährdet ist.
Eine Dauerlösung mit einer
Nachbarkommune einzugehen, wäre nicht nur wirtschaftlich (aufgrund der
Buskosten), sondern auch inhaltlich völlig unzweckmäßig, da von einer Doppelunterrichtsstunde
im besten Fall eine halbe Stunde für den Sportunterricht genutzt werden könnte.
Vor diesem Hintergrund
spricht sich die Verwaltung dafür aus, auch unter den zweifelsohne schwierigen finanziellen
Rahmenbedingungen die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines neuen
Hallenbades und einer Sporthalle konkret zu untersuchen. Dabei gilt es ein
Konzept zu entwickeln, auf welche Weise die Gemeinde Nordkirchen den örtlichen
Bedarf an Schwimmfläche für die Zukunft technisch und wirtschaftlich optimal
decken kann. Das zu erstellende Konzept soll Aussagen zu den Kosten, den
technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Hallenbades, den
späteren Vertragsbeziehungen sowie zu Inhalten eines möglichen
Vergabeverfahrens enthalten.
Nur mit einer weitergehenden
funktionalen Beschreibung auf der Basis eines Vorentwurfs mit einer gesicherter
Kostenkalkulation ist es nach Auffassung der Verwaltung möglich, im Rahmen der
Haushaltsplanberatung 2016 über die Frage eines Neubaus eines Hallenbades und
einer Sporthalle zu diskutieren.
Begleitet werden soll das
weitere Verfahren nach Ansicht der Verwaltung durch eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern von Politik (je ein Vertreter jeder Fraktion und
Gruppierung) und der Verwaltung.
Zu der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Vorgehensweise liegen Angebote von Fachplanern vor, die schon mehrere
solcher Projekte begleitet haben. Ziel ist es, wie bereits angeführt, eine
funktionale Beschreibung eines neuen Hallenbades und einer Sporthalle erstellen
zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung sollte es im Falle eines Neubaus auch nicht
Ziel sein, eine solche Sportanlage selber zu betreiben, sondern die
Betreiberschaft entsprechend auszuschreiben und zu vergeben.
Insgesamt ist der Verwaltung
bewusst, dass ein solches Projekt unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen
nicht einfach zu realisieren ist.
Die Gesamtheit der Argumente
führt jedoch dazu, dass die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, den Neubau eines
kleinen und kompakten für den Ort ausreichenden Hallenbades mit Sporthalle fachgerecht
und fundiert zu untersuchen und eine abgesicherte Kostenschätzung zu erstellen.
Auf dieser Basis kann dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 gerade
auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit entschieden werden.
Verwaltungsseitig wird auch
vorgeschlagen, den Neubau einer Sporthalle zu untersuchen, da ein alleiniger
Weiterbetrieb der Sporthalle im Schlosspark keinen Sinn machen würde. Es wäre
noch unwirtschaftlicher als sich momentan schon die Gesamtnutzung des Gebäudes
darstellt. Auch die erforderlichen Ausgaben für neue Versorgungsanschlüsse und
eine Trennung des Systems wäre auf Dauer völlig unwirtschaftlich.
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Keine |
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Ertrag
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Verfügbare
Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung
im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Siehe Sitzungsvorlage
067/2015 (nicht öffentliche Sitzung).