Betreff
Betrieb des Hallenbades und der Sporthalle
Entwicklungsperspektiven und deren Auswirkungen zum denkbaren Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
074/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, eine funktionale Beschreibung eines Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle auf der Basis einer Vorplanung (in Anlehnung an Leistungsphase 2 der HOAI) für die Leistungsbilder Gebäude und technische Ausrüstung zu erstellen.

2.         Dieser Prozess wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils einem Vertreter jeder Fraktion und Gruppierung, begleitet.

3.         Die Ergebnisse sollen in die Haushaltsplanberatungen 2016 einfließen.


Sachverhalt

 

 

Die Entwicklung

Das Hallenbad und die Sporthalle im Schlosspark wurden Anfang der 70er Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gebaut und über viele Jahre betrieben. Nachdem das Land 2006 signalisiert hatte die Anlage aufgeben zu wollen, ist die Gemeinde Nordkirchen im Jahr 2007 Eigentümerin des kombinierten Schwimm- und Sporthallengebäudes im Schlosspark Nordkirchen geworden. Seitdem betreibt die Fa. Aqua Park aus Papenburg das Bad in eigener technischer und wirtschaftlicher Verantwortung. Dazu wurde mit der Betreiberin ein Erbbaurechtsvertrag zum Betrieb und Unterhaltung der Sportanlage mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 vereinbart.

 

Grundlage dieser Entscheidung war, für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen sowie für die Vereine ein Schwimm- und Sportangebot vorzuhalten. Dabei spielt aber auch insbesondere das Schulschwimmen eine bedeutende Rolle.

 

 

Die Bedeutung des Schwimmsports

 

Eine Studie, die von Vertretern aus Sportministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, den Sportverbänden in Nordrhein-Westfalen und weiteren Institutionen auf nordrhein-westfälischer Ebene erarbeitet worden ist und Wege zur Bestandssicherung kommunaler Hallen- und Freibäder beschreibt, kommt zu dem Ergebnis, dass öffentliche Bäder als wichtige Infrastruktureinrichtung gesellschaftspolitische Aufgaben wahrnehmen, sie einen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität einer Kommune darstellen, in dem sie sportlichen, schulischen und Gesundheits- und Freizeitaspekten dienen und sie insbesondere angesichts steigender Ertrinkenden die notwendige Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Gleichzeitig wird darin deutlich gemacht, dass das Wohnumfeld und dessen Freizeitqualität mit Einrichtungen wie Schwimmbädern für die Bevölkerung einen hohen Stellenwert haben und der Gesundheits- und Freizeitwert von Städten und Gemeinden wichtige Aspekte sind, welche die Entscheidung des Bürgers, sich an einem Ort nieder zu lassen, mit beeinflussen und eine Kommune attraktiver machen.

 

Hinzu kommt, dass Schulträger und damit die Kommunen verpflichtet sind, das lehrplanmäßige Schulschwimmen zu ermöglichen.

 

Die DLRG hat in einer aktuellen Statistik deutlich gemacht, dass 50 % der Kinder- und Jugendlichen und ein Viertel der Erwachsenen nach eigenen Angaben Nichtschwimmer und schlechte Schwimmer sind.

 

Auch die Grundschulleitungen in Nordkirchen bestätigen, dass rund 40 % der Schulkinder vor Beginn des Schwimmunterrichts an den Grundschulen nicht oder unzureichend schwimmen können.

 

Außerdem dürfe nach Ansicht der DLRG gerade der demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der Bevölkerung nicht vergessen werden. Ältere Menschen hätten häufig Probleme am Bewegungsapparat oder Gelenkverschleiß an Knie und Hüften. Beim Schwimmen könne man sich bei relativ geringer Gelenkbelastung bewegen, die Muskeln trainieren und Herzkreislauftraining machen, so Andreas Bieder, Leiter des Lehr- und Forschungsgebietes Schwimmen an der Deutschen Sporthochschule Köln.

 

 

Die Nutzer

 

Das Hallenbad wird im Wesentlichen von folgenden Nutzern besucht:

 

·           Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen

·           Auswärtige Besucher und Touristen, auch solche, die das Sportangebot mit einem Besuch des Schlosses und des Ortes Nordkirchen verknüpfen

·           DLRG Nordkirchen e. V.

·           Ausbildung durch die DLRG zur Rettungsschwimmfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern und Vereinsbetreuern der JCS-Gesamtschule, Caritas, Kinderheilstätte (ca. 50 bis 60 jährlich)

·           Tauchsport Nordkirchen e. V.

·           Schwimmverein Wasserfreunde Nordkirchen e. V.

·           Mauritiusgrundschule Nordkirchen

·           Grundschulverbund Nordkirchen mit den Standorten Südkirchen und Capelle

·           Johann-Conrad-Schlaun Gesamtschule

·           Maximilian-Kolbe-Schule

·           Caritas-Werkstätten

·           Fachhochschule für Finanzen

·           Volkshochschule, Wassergymnastik

·           Absolvierende von Sportabzeichen

·           Weitere Vereine der Gemeinde Nordkirchen, die das Bad und die Sporthalle nutzen

·           Attraktiv sind auch die angebotenen Schwimmkurse und die Kindernachmittage der DLRG Nordkirchen, an denen bis zu 100 Kinder und Jugendliche einmal monatlich teilnehmen.

 

Zur Bewertung der Gesamtsituation und der Erarbeitung eines Konzeptes, das unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ein Angebot für Schulen, Vereine und der Öffentlichkeit bereit hält, wurde von der PROVA Unternehmensberatung ein Gutachten erstellt. Das Unternehmen hat mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bädermanagement und begleitet Kommunen und Investoren beim Bau und Betrieb von Schwimmbädern und Freizeitanlagen.

 

Ein Ergebnis ist, dass mit ca. 30.000 Jahresbesuchern aus den Bereichen Schulen und Öffentlichkeit der Besuch des Nordkirchener Bades überdurchschnittlich, bezogen auf die Größe der Gemeinde Nordkirchen, ist.

 

 

Die aktuelle Situation

 

Der Betreiber hat, wie bereits mehrfach in den politischen Gremien der Gemeinde Nordkirchen berichtet, im Jahre 2014 erklärt, dass er mit den Erlösen aus Eintrittsgeldern und der Zahlung der Gemeinde Nordkirchen auf Dauer einen regulären Badbetrieb nicht aufrechterhalten kann und um eine deutliche Erhöhung des Zuschusses gebeten. Daraufhin sind in weiteren Gesprächen diese Anforderungen konkretisiert worden, auch unter Darstellung und Auflistung der bereits bestehenden technischen Reparatur- und Sanierungsnotwendigkeiten.

 

An der dringenden Notwendigkeit weiterer Investitionen in das Gebäude und die Badtechnik zum Erhalt eines sicheren Badebetriebes bestehen auch seitens der Gemeinde Nordkirchen keine Zweifel. Hierbei ist nach einer aktuellen Kostenschätzung des Betreibers von mindestens 3,3 Mio. € auszugehen. Dabei sind Maßnahmen der energetischen Sanierung des Altgebäudes, die hier ohne Zweifel zum Erreichen aktueller Standards notwendig sind, und Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Gebäudes nicht im Ansatz berücksichtigt. Diese Zahl wurde auch durch eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung im Wesentlichen bestätigt, die zu dem Ergebnis eines geschätzten Renovierungsstaus in Höhe von 2,8 Mio. kommt.

 

Angesichts der deutlichen Erhöhung des vom Betreiber erwarteten Zuschusses, des erkennbar fortschreitenden Verfalls des Gebäudes und der auch nach Durchführung der beabsichtigen Sanierungsschritte bleibenden Unwirtschaftlichkeit, hat der Rat der Gemeinde am 10.03.2015 die Verwaltung beauftragt, mögliche Entwicklungsperspektiven und deren Auswirkungen zum Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes zu erarbeiten.

Mit Schreiben vom 01.06.2015 hat die Betreiberin, die Firma Aqua Park, zwischenzeitlich einen neuen Vertragsentwurf zum weiteren Betrieb des Gebäudes am Schlosspark formuliert.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist mit dem Vorschlag trotz der deutlichen Erhöhung des Zuschusses keine grundlegende Sanierung verbunden und es bleibt das Risiko des Ausfalls der Technik an nicht erwarteter Stelle mit der Folge eines weiteren Zuschussbedarfs.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung intensiv mit möglichen Entwicklungsperspektiven und deren Auswirkungen zum Erhalt eines Bad- und Sporthallenangebotes befasst und kommt insgesamt zu folgendem Ergebnis:

 

 

Bleibende Unwirtschaftlichkeit des Hallenbades im Schlosspark

 

Anhand folgender Daten ist bereits erkennbar, dass das Hallenbad- und Sporthallengebäude nach heutigem Verständnis unwirtschaftlich sein muss, da der hohe Anteil der Nebenflächen, die seinerzeit gewählte Ausstattung und die übermäßige Kubatur sehr hohe Unterhaltungskosten zur Folge haben müssen, die auch durch Sanierungsarbeiten nicht gemindert werden können.

 

 

Hallenbad/Sporthalle

Bestand

 

Hallenbad/Sporthalle

Neuplanung

Bruttogeschossfläche

3.596 qm

 

1.745 qm

Schwimmbecken

10 m x 25 m

(4 Bahnen)

Tiefe bis 3,80 m

 

 

10 m x 25 m

(4 Bahnen)

Tiefe bis 1,80 m

ohne Sprungturm

Sporthalle

18 m x 33 m

 

17 m x 29 m

Tribüne Hallenbad/

Sporthalle

vorhanden

 

nicht erforderlich

 

Die Zahlen für das Volumen eines Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle wurde im Rahmen des Gutachtens der PROVA Unternehmensberatung ermittelt.

 

Hinzu kommt, dass das Hallenbad und auch die Sporthalle in keiner Weise senioren- und behindertengerecht sind. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass Sport- und Umkleidebereiche auf unterschiedlichen Ebenen liegen und ein Aufzug nicht vorhanden ist, können auch nicht alle Funktionsbereiche erreicht werden. Damit sind die Bewohner und Bewohnerinnen der „Kinderheilstätte Nordkirchen“ als große Behinderteneinrichtung im Ort, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der „Werkstätten Nordkirchen“ des Caritasverbandes, aber auch viele in ihrer Bewegung eingeschränkte und insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen in großen Teilen von einer Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen. Dies ist auch insgesamt vor dem Hintergrund der zunehmend älter werdenden Bürgerschaft zu sehen. Die Problematik wird auch des Öfteren sowohl im Hallenbad als auch bei der Gemeinde Nordkirchen vorgetragen.

 

Auch der Gebäudestandort mit der Lage im Schlosspark ist aus Sicht der Gemeinde nicht optimal:

 

o      SchülerInnen der Mauritiusschule müssen, obwohl das Bad ja in Nordkirchen liegt, mit dem Bus dorthin gebracht und wieder abgeholt werden. Das verursacht Buskosten und es geht Zeit für die Fahrt verloren, die als echte Schwimm- oder Sportzeit nicht zur Verfügung steht.

o      Im Schlosspark stehen keine Buswarteplätze und eine nur sehr begrenzte Zahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung, so dass Besucher, die mit dem Pkw anreisen, hierdurch eher abgeschreckt werden. Im denkmalgeschützten Schlosspark können aber auch keine weiteren Stellplätze geschaffen werden.

o      Ein Neubau auf dem Grundstück östlich der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule wäre sowohl von den Schülern/Schülerinnen der Gesamtschule, der Mauritiusschule und der Maximilian-Kolbe-Schule fußläufig erreichbar.

 

 

Fazit

 

Eine Schließung des Schwimmbades ohne eine zukünftige Alternative auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen wird nicht nur dazu führen, dass der rechtlich vorgegebene Rahmen für den Schulsport nicht mehr eingehalten wird, sondern würde auch eine Aufgabe des Schwimmangebotes in der Gemeinde und voraussichtlich auch eine Auflösung der Vereine bedeuten. Auch für die anderen Nutzer würde dies zu erheblichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen führen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieses ein enormer Verlust für die Infrastruktur und die Attraktivität der Gemeinde Nordkirchen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach einer ersten Abfrage freie Kapazitäten in den Nachbarkommunen für den Schul- und Vereinssport nicht vorhanden sind.

 

 

Mit dem Neubau eines zeitgemäßen Hallenbades würden folgende Ziele für die künftige Entwicklung der Gemeinde Nordkirchen verfolgt:

 

o      Als einziges öffentliches Schwimmangebot im Ort ist das Bad mit einer nebenstehenden Sporthalle ein wichtiger Baustein der örtlichen Infrastruktur und ein Treffpunkt des örtlichen Lebens.

o      Soziale und gesellschaftliche Integration der Bürgerinnen und Bürger in das Leben im Ort. Dies gilt in besonderer Weise für Menschen mit Handicaps, Flüchtlinge, Asylbewerber und andere Gruppen, die besser integriert werden sollen.

o      Das „Bad für Alle“ wäre ein Baustein des Konzeptes „Inklusives Nordkirchen“, an dem seit Jahren gearbeitet und welches in Schritten umgesetzt wird, u. a. durch vertiefende Planungen und Realisierungsschritte in dem Projekt der Regionale 2016 „Nordkirchen auf dem Weg zur inklusiven Gemeinde“. http://www.regionale.2016.de/ 

o      Gesundheitsförderung der Bevölkerung, beginnend im Babyalter mit dem Thema „Wassergewöhnung“  über die Schulen bis hin zur älteren Bevölkerung.

o      Verwaltungsseitig wird es für zwingend erforderlich gehalten, allen Kindern der Gemeinde und den erwähnten sozialen Einrichtungen in jedem Fall das Schwimmen und Schwimmen lernen zu ermöglichen. Der Anteil der Nichtschwimmerkinder in den Schulen ist - wie bereits ausgeführt - erschreckend hoch. Dieser Entwicklung sollte dringend gegengesteuert werden, indem weiterhin der Schwimmsport für alle Grundschulkinder ermöglicht wird. Die BASS (bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW) sieht vor, dass im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres Schwimmen erteilt werden muss.

o      Auch für die Gesamtschule ist für den Schulsport nicht nur ein Schwimmbad, sondern auch eine weitere Sporthalleneinheit dringend erforderlich, da das Fach „Sport“ im Abitur als Prüfungsfach zugelassen ist und der Sportflächenbedarf für den allgemeinen Schulsport wie auch für den Vereinssport nicht anders gedeckt werden kann. Auch im Bereich der Sekundarstufe I ist Schwimmen ein verbindlicher Inhaltsbereich. Es ist nach der BASS notwendig, Schwimmunterricht in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Entsprechendes gilt auch für die Sekundarstufe II. Nach der BASS wird Schwimmen allgemein als verbindliche Sportart betrachtet und muss in jedem Fall im Lehrplan vorhanden sein.

o      Ein Schwimmbad im Ort ist u. a. ein wichtiges Indiz für Familienfreundlichkeit.

o      Ein Saunabereich wäre bei den Angeboten im näheren Umkreis nicht wirtschaftlich und wäre aus Sicht der Verwaltung bei den weiteren Überlegungen nicht vorzusehen. Nach aktuellen Umfragen ist ein Badegast bereit, für das Besondere, z. B. eine üppige Saunalandschaft, ein komfortabler Wellnessbereich oder rasante Rutschen auch 45 Minuten Anfahrt in Kauf zu nehmen. Dagegen sehen Badegäste ein Schwimmbad mit Familien-, Sport- und Gesundheitsangeboten vorzugsweise in ihrer eigenen Stadt.

 

Bereits jetzt schon unterrichtet die Gesamtschule mit 1 Wochenstunde unter dem Mindestangebot für das Fach Sport (bedeutet: statt 16 Wochenstunden nur 15 Wochenstunden pro Schüler in der SEK I) und hat hierfür von der Bezirksregierung Münster eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Mit Schließung der Sporthalle und des Hallenbades fehlen insgesamt 34 Wochenstunden, die an anderer Stelle aufgefangen werden müssen, damit der Schulbetrieb nicht gefährdet ist.

Eine Dauerlösung mit einer Nachbarkommune einzugehen, wäre nicht nur wirtschaftlich (aufgrund der Buskosten), sondern auch inhaltlich völlig unzweckmäßig, da von einer Doppelunterrichtsstunde im besten Fall eine halbe Stunde für den Sportunterricht genutzt werden könnte.

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung dafür aus, auch unter den zweifelsohne schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines neuen Hallenbades und einer Sporthalle konkret zu untersuchen. Dabei gilt es ein Konzept zu entwickeln, auf welche Weise die Gemeinde Nordkirchen den örtlichen Bedarf an Schwimmfläche für die Zukunft technisch und wirtschaftlich optimal decken kann. Das zu erstellende Konzept soll Aussagen zu den Kosten, den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Hallenbades, den späteren Vertragsbeziehungen sowie zu Inhalten eines möglichen Vergabeverfahrens enthalten.

 

Nur mit einer weitergehenden funktionalen Beschreibung auf der Basis eines Vorentwurfs mit einer gesicherter Kostenkalkulation ist es nach Auffassung der Verwaltung möglich, im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2016 über die Frage eines Neubaus eines Hallenbades und einer Sporthalle zu diskutieren.

 

Begleitet werden soll das weitere Verfahren nach Ansicht der Verwaltung durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Politik (je ein Vertreter jeder Fraktion und Gruppierung) und der Verwaltung.

 

Zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise liegen Angebote von Fachplanern vor, die schon mehrere solcher Projekte begleitet haben. Ziel ist es, wie bereits angeführt, eine funktionale Beschreibung eines neuen Hallenbades und einer Sporthalle erstellen zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung sollte es im Falle eines Neubaus auch nicht Ziel sein, eine solche Sportanlage selber zu betreiben, sondern die Betreiberschaft entsprechend auszuschreiben und zu vergeben.

 

Insgesamt ist der Verwaltung bewusst, dass ein solches Projekt unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen nicht einfach zu realisieren ist.

 

Die Gesamtheit der Argumente führt jedoch dazu, dass die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, den Neubau eines kleinen und kompakten für den Ort ausreichenden Hallenbades mit Sporthalle fachgerecht und fundiert zu untersuchen und eine abgesicherte Kostenschätzung zu erstellen. Auf dieser Basis kann dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 gerade auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit entschieden werden.

 

Verwaltungsseitig wird auch vorgeschlagen, den Neubau einer Sporthalle zu untersuchen, da ein alleiniger Weiterbetrieb der Sporthalle im Schlosspark keinen Sinn machen würde. Es wäre noch unwirtschaftlicher als sich momentan schon die Gesamtnutzung des Gebäudes darstellt. Auch die erforderlichen Ausgaben für neue Versorgungsanschlüsse und eine Trennung des Systems wäre auf Dauer völlig unwirtschaftlich.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Siehe Sitzungsvorlage 067/2015 (nicht öffentliche Sitzung).