2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet II" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet II“ im Ortsteil Nordkirchen.
Sachverhalt
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“ im Ortsteil Nordkirchen sollen die überbaubaren Flächen auf dem Gewerbegrundstück Aspastraße 24 a erweitert werden. Zur Angleichung der planerischen Aussage des Bebauungsplanes an die tatsächlich inzwischen vorliegende örtliche Situation ist ebenfalls die Umwandlung des bisherigen „Industriegebietes“ nach § 9 der Bau- und Nutzungsverordnung in ein „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO vorgesehen. Hier sollen jedoch Betriebsleiterwohnungen weiter ausgeschlossen bleiben.
Der Geltungsbereich dieser Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Grundstückseigentümer hat die vollständige Übernahme der Planungskosten zugesagt.
In der Zeit vom 13.07.2015 bis einschließlich 14.08.2015 erfolgt die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Stellungnahmen zu dem Planvorhaben, die Bedenken oder Anregungen enthalten, liegen bisher nicht vor. Noch eingehende Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
5.000 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: