4. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
Sachverhalt
Im Rahmen des Ausbaus der Schloßstraße wurde festgestellt, dass die Grundstücksfläche der Böschung der Schloßstraße auf der Nordseite im Bereich des Grundstückes Schloßstraße 23 zwar der Gemeinde Nordkirchen gehört, durch einen Grundstücksvertrag aus den 80er-Jahren die Nutzung dieser Fläche jedoch den Eigentümern des Grundstückes überlassen wurde. In weiteren Verhandlungen wurde erreicht, dass auf dieses Nutzungsrecht verzichtet wurde, sodass dann der Ausbau der Schloßstraße entsprechend der Ausbauplanung erfolgen konnte.
In dem Zusammenhang ist auch vom Grundstückseigentümer angeregt worden, die bisher auf seinem Grundstück mögliche Bebauung mit zwei Gebäuden zu erweitern auf insgesamt vier freistehende Wohnhäuser.
Nach einer Vorabstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege bestehen hiergegen aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken, wenn auch von der Schloßstraße aus die Sichtbeziehungen auf die alte Rentei erhalten bleiben.
Der beiliegende Gestaltungsvorschlag nimmt diese Prämissen auf und zeigt die denkbare Stellung der vier Wohngebäude.
Deren Erschließung kann über einen privaten Erschließungsweg zur Straße „Am Schloßgraben“ hin erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, durch die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan diese bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
2.500 |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: