Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2013
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.655.405,41 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 1.442.283,97 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 1.442.283,97 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2014 vorgetragen
und dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2013.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2013 wurde im April 2015 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 19.11.2014 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk ist beigefügt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2013 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.06.2015 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung 2015/2016 jeweils |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: