17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Viehhandelsbetrieb Venneker", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen
der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den
beiliegenden Abwägungsvorschlägen.
2.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich
der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der
zugehörigen Begründung.
3.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu
den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
„Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen
entsprechend den beiliegenden Abwägungsvorschlägen.
4.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den
Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der
Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der
zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Bauen und Planung des Rates der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ beschlossen.
Die angesprochene Fläche zur Größe von ca. 52.000 m² liegt auf der Nordseite der „Ermener Straße“ und der Westseite der Straße „Zur Kläranlage“ und ist bisher im Flächennutzungsplan als „Fläche für Land- und Forstwirtschaft“ dargestellt. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die beabsichtigte Umsiedlung eines im Außenbereich von Südkirchen bestehenden Viehhandelsbetriebes in den gewerblichen Entwicklungsbereich der Gemarkung Nordkirchen.
Die Abgrenzung des angesprochenen Bereiches ist aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlich.
Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nordkirchen am 08.04.2015 in der Zeit vom 16.04.2015 bis einschließlich 18.05.2015 durchgeführt worden. Die Behörden und Stellen, deren Belange durch die Planung möglicherweise berührt sein könnten, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 07.04.2015 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen zu diesen Planverfahren sind eingegangen und werden dem Rat der Gemeinde entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zum Beschluss empfohlen. Die Abwägungsvorschläge wurden mit Schreiben vom 05.08.2015 übersandt.
Bei den eingegangenen Bedenken und Anregungen ist zum Teil nicht erkennbar gewesen, ob sie sich auf den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan oder beide Planverfahren beziehen.
Alle Stellungnahmen sind daher in den beiliegenden Ausarbeitungen unter der Überschrift „Bebauungsplan Viehhandelsbetrieb Venneker“ bewertet worden. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge gelten aber auch für die eingegangenen Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Stellen sind in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung am 03.03.2015 erläutert und inhaltlich bewertet worden. Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanentwurf wurden daraufhin in einigen Punkten angepasst, sodass die Ergebnisse dieses ersten Beteiligungsverfahrens in die Unterlagen eingearbeitet worden sind.
Damit liegen die Voraussetzungen für den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan vor.
Außerhalb der formellen Beteiligungsverfahren haben sich einige Bürgerinnen und Bürger an die Ministerpräsidentin des Landes und den Petitionsausschuss des Landtages gewandt mit der Bitte, die Umsiedlung des Betriebes nach Nordkirchen zu verhindern.
Die Verwaltung hat dann den jeweiligen Sachstand nach Düsseldorf berichtet und eine Bewertung des Vorhabens aus eigener Sicht gegeben. Mitteilungen der Ministerpräsidentin oder des Ausschusses an die Petenten sind der Verwaltung bisher nicht bekannt.
Die relevanten Planunterlagen wie z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Gutachten, Abwägungsvorschläge usw. können auch auf der Startseite der Gemeinde Nordkirchen (unter www.nordkirchen.de) eingesehen werden.