Betreff
Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Südkirchen
Vorlage
045/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss begrüßt die Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage in Südkirchen unter Beteiligung des SV Südkirchen an den Baukosten zu den im Sachverhalt aufgeführten Bedingungen.

 

 


Sachverhalt

 

In den vergangenen Monaten ist mit dem Vorstand des SV Südkirchen über verschiedene Varianten zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage in Südkirchen gesprochen worden. Dabei gab es zahlreiche Alternativüberlegungen bezüglich des konkreten Standortes dieses Platzes, der genauen Ausführungsvariante (Kunstrasen, Hybridrasen oder anderes) und auch der Frage, welche weiteren vorhandenen Sporteinrichtungen flächenmäßig so konzentriert werden können, dass es zumindest mittelfristig ein nennenswertes Einsparpotential an Unterhaltungskosten gibt.

 

Die Verwaltung hat dann in der Mitgliederversammlung des SV Südkirchen am 04.05.2015 zu diesen verschiedenen Überlegungen auch Stellung genommen und den von der Verwaltung favorisierten Vorschlag eines Spielfeldes mit den Bruttomaßen von 104 m x 68 m in Kunstrasen, mit Sand- und Granulat verfüllt, bei Errichtung auf dem jetzigen Naturrasenplatz auch vertreten. Als ergänzende Anlagen zu einem solchen Platz sind Pflasterflächen zu schaffen, Handläufe und Zäune zu setzen, Ballfangzäune und Tore aufzustellen und es ist eine neue Flutlichtanlage notwendig.

 

Dieser Platz stellt eine deutliche Steigerung der Nutzungsstunden im Jahresverlauf im Vergleich zu einem Naturrasen aber auch zu einem Tennensportplatz dar und kann wegen der Flutlichtanlage auch in den Abendstunden genutzt werden. Es handelt sich um eine zeitgemäße Platzoberfläche entsprechend den Qualitäten, die die Vereine in der Umgebung inzwischen fast flächendeckend anbieten.

 

Die mit der Sportanlage Nordkirchen identische Oberfläche des Kunstrasens erleichtert den wirtschaftlichen Maschineneinsatz durch den Bauhof der Gemeinde (gleiche Personalqualifikation, gleiche Maschinenausstattung). Die etwa einmal jährliche Maschinenpflege zum Aussieben von Fremdstoffen aus dem Sand-Granulatgemisch kann für beide Sportanlagen gemeinsam ausgeschrieben und kostengünstig umgesetzt werden.

 

Die Nutzungsqualität auf der Sportanlage Südkirchen wird besser wegen der Annäherung des Kunstrasenfeldes an das bestehende Umkleide- und Aufenthaltsgebäude. Die Zuschauer und Zuschauerinnen können regengeschützt die jeweiligen Spiele verfolgen.

 

Zum Konzept gehört aber auch die mittelfristige Aufgabe des Tennensportfeldes, welches angesichts der auch in Südkirchen seit Jahren anhaltenden deutlichen Geburtenrückgänge und der daraus folgenden Minderung der Zahl der fußballspielenden Kinder und Jugendlichen angestrebt werden soll. Dem Verein ist angeboten worden, diese Fläche in eigener Verwaltung zu übernehmen, sofern das von ihm gewünscht wird und geleistet werden kann. Die Gemeinde wird den Tennenplatz ab 2016 nicht mehr unterhalten.

 

Zwischen dem neuen Kunstrasenfeld und dem Dorfpark liegt eine Naturrasenfläche, die als solche auch erhalten bleiben soll und nach einer entsprechenden Drainierung im Rahmen der Neubaumaßnahme als zusätzliches Trainingsfeld zur Verfügung stehen kann.

 

Die auf der Ostseite später geschaffenen Einrichtungen Bolzplatz, Beachvolleyballanlage und Sprunggrube sollen mittelfristig ebenfalls auf das Hauptgelände geholt werden, sodass hier sowohl eine jährliche Pachtzahlung als auch jährliche Unterhaltungskosten für diese Flächen entfallen.

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Nordkirchen enthält für 2015 einen Auszahlungsbetrag von 566.000 € bei einer Kostenbeteiligung des Vereines von 170.000 €. Die Mitgliederversammlung des SV Südkirchen hat am 04.05.2015 beschlossen, diese Kostenbeteiligung des Vereines in Form von Finanzanteilen bzw. in Form von Eigenleistungen zu erbringen. Die konkrete Abstimmung wird jetzt erfolgen, sodass auch der tatsächliche Umfang der Unternehmerleistungen dann definiert ist.

 

Die schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Sportvereines muss vorliegen, bevor die Ausschreibung gestartet wird.

 

Die Verwaltung erbittet zu diesem Vorgehen den zustimmenden Beschluss des Ausschusses, sodass dann die Arbeiten auch kurzfristig ausgeschrieben werden können.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

170.000

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

566.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: