19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen und
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mühle Rath", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes „Mühle Rath“.
Sachverhalt
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger hat in der Zeit vom 19.02.2015 bis zum 27.03.2015 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Aus der Bürgerschaft sind zu diesem Planverfahren keine Stellungnahmen abgegeben worden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von diesen Planungen unterrichtet durch Schreiben vom 19.02.2015. Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Bedenken und Anregungen sind in der beiliegenden Gegenüberstellung mit ihrem wesentlichen Inhalt aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung hierzu versehen.
Weitere Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Stellen sind eingegangen, ohne dass jedoch Bedenken und/oder Anregungen formuliert worden sind.
Damit liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vor.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: