Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
065/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Im Rahmen der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ist es notwendig, die Satzungsregelungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in einigen Punkten zu harmonisieren. In Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung ist festgelegt, dass alle beteiligten Kommunen ihre Satzungen bis zum Leistungsbeginn am 01.01.2011 entsprechend anpassen.

 

Die kleinsten Restmüllbehälter werden in einigen Gemeinden als 90-l-Behälter und in anderen Gemeinden als 80-l-Behälter bezeichnet. Diese Behälter sind identisch und sollen künftig einheitlich als Restmüllbehälter mit 80 l Volumen bezeichnet und angeboten werden. Dazu wird in Artikel I der Änderungssatzung der § 10 Abs. 2 der Abfallsatzung angepasst.

 

In Artikel II wird § 16 der Abfallsatzung angepasst, um eine einheitliche Regelung bezüglich der Abfuhrzeiten zu erreichen.

 

Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2011 in Kraft treten, da zu diesem Zeitpunkt die Laufzeit des neu ausgeschriebenen Vertrages beginnt.

 

Der Entwurf einer Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Weiterhin beigefügt ist eine Synopse der alten und neuen Satzungstexte.