Betreff
Planungsangelegenheiten
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Viehhandelsbetrieb Venneker" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
019/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne nach § 3 Abs. 2 des BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 des BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Nach Einleitung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan und des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ hat der Ausschuss am 27.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anlass dieser Bauleitplanung ist die Absicht der Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes aus dem Außenbereich der Gemarkung Südkirchen in den gewerblichen Entwicklungsbereich der Gemarkung Nordkirchen nördlich der Landesstraße 810/Ermener Straße und westlich der Straße „Zur Kläranlage“.

 

Bereits am 29.04.2014 hat eine Informationsveranstaltung zu dieser Planungsabsicht im Forum der Gesamtschule stattgefunden. Am 03.12.2014 ist im Rahmen der frühzeitigen Bürgerinformation eine weitere Informationsveranstaltung unter Darstellung der in der Zwischenzeit fortentwickelten Planung erfolgt. In dieser Veranstaltung wurden die voraussichtlichen Gebäudeanordnungen, die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie die Ausarbeitungen des Gutachterbüros Uppenkamp und Partner zu den Lärm- und Geruchsentwicklungen des Vorhabens vorgestellt.

 

In dieser Veranstaltung und in der Folgezeit sind mehrere Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft der Gemeinde Nordkirchen zu diesem Vorhaben geäußert worden, die einzeln in der beiliegenden Gegenüberstellung aufgeführt sind mit ihrem verkürzt dargestellten Inhalt und dem Abwägungsvorschlag, den die Verwaltung in Verbindung mit den Planungsbüros hierzu macht.

 

Gleiches gilt inhaltlich für die Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange, die mit Schreiben vom 11.12.2014 unter Übersendung der Planentwürfe und der bis dahin erarbeiteten Gutachten von diesem Vorhaben unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten wurden.

 

In der Sitzung wird auf die Bedenken und Anregungen sowie auf den von der Verwaltung unterbreiteten Abwägungsvorschlag zu dem jeweiligen Einwand bzw. der jeweiligen Anregung noch näher eingegangen werden.

 

Danach ist aus Sicht der Verwaltung auf der Grundlage der ergänzten Planunterlagen das Verfahren zur öffentlichen Auslegung nach § 3 des Baugesetzbuches durchzuführen.